Übertragung von Sondereigentum an einem Bodenraum

  • Ich habe folgende Frage:
    Brauche ich zur Übertragung des Sondereigentums an einem Bodenraum eigentlich einen geänderten Aufteilungsplan, weil durch die Übertragung die Räume der übernehmenden Einheit dadurch nicht mehr einheitlich bezeichnet sind (vgl. § 7 WEG)?
    :confused:

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