Bestimmtheitsgrundsatz bei Leitungsrecht mit asymetrischem Schutzstreifen

  • Hallo,

    es soll ein Hochspannungsleitungsrecht im Grundbuch eingetragen werden. Der genaue Leitungsverlauf soll der tatsächlichen Ausübung überlassen werden. Festgelegt werden soll jedoch die Breite eines Schutzstreifens um die Leitung wie folgt: Gesamtbreite 72,00m, Achsabstand 39,00m östlich, 33,00m westlich zur Leitung.
    Hiergegen habe ich Bedenken geäußert, da man den Achsabstand nach der vorliegenden Beschreibung nur bei denjenigen Leitungen ermitteln können dürfte, die nicht exakt in Ost/West-Richtung verlaufen. Bei Leitungen, die exakt in Ost/West-Richtung laufen, dürfte ich keinen östlichen Teil des Schutzstreifens und keine westlichen Teil haben (allenfalls einen nördlichen und einen südlichen). Der Energieversorger ist der Meinung, man müsse in diesem speziellen Fall dann eine Umdeutung vornehmen (Norden=Osten, Süden=Westen). Ich kenne als Grundbuchamt zudem nicht den exakten Leitungsverlauf, da dieser ja nicht rechtsgeschäftlicher Inhalt des Rechtes werden soll.
    Wie seht Ihr die Angelegenheit? Würdet Ihr die Bestimmtheit insoweit als gegeben ansehen. Danke für Eure Meinung.

    Einmal editiert, zuletzt von OH700 (20. Mai 2010 um 07:32)

  • Was bitte soll bei einem klaren Wortlaut umzudeuten sein? Entweder, die Schutzstreifen werden nachgebessert, oder es sind keine Leitungen in Ost-West-Richtung möglich. Letztes dürfte aber hinsichtlich der Tatsache, daß die Ausübung "frei" ist, schwerlich in Frage kommen.

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    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Schön, dass es jemand genauso sieht. Der Energieversorger beharrt nämlich hartnäckig auf seiner Meinung und hat Eintragungen aus den 1950er Jahren "ins Feld geführt". Ich streite ja keinesfalls ab, daß auch der Leitungsverlauf mit einem Schutzstreifen der tatsächlichen Ausübung überlassen werden kann (BGH-Entscheidung). Wenn aber hier zumindest die Breite des Schutzstreifens festgelegt werden soll, muß sie auch in der Natur anhand der Bewilligung festgestellt werden können. Dies geht aber nach der vorgenommenen Beschreibung meines Erachtens nur bei Leitungen, die diagonal verlaufen und nicht bei solchen, die waagrecht (also exakt ost/west) verlaufen.

  • Wenn der Berechtigte darauf besteht ... müßte man die Eintragung von 1950 natürlich auch auf ihre Richtigkeit überprüfen.:teufel:

    Ansonsten gibt es Rechtsmittel.

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