Arbeit am Landgericht

  • Hallo zusammen!

    Ich habe heute erfahren, dass ich nach dem Studium in Bad Münstereifel zum Landgericht komme.
    Jetzt hat man ja nicht sehr viel über die Arbeit dort in den vier Wochen der Ausbildung mitbekommen.

    Was werde ich denn da so für Aufgaben haben?
    Gibt es da wirklich nur Kostenfestsetzung und Verwaltung???

    Und kann mir jemand sagen, ob man sich von dort irgendwann wieder an das Amtsgericht/ die Staatsanwaltschaft versetzen lassen kann? Ich weiß nämlich noch nicht so recht, ob das was für mich ist, da mir die praktische Ausbildung nicht wirklich gefallen hat.

    Gibt es hier Rechtspfleger, die das gleiche "Schicksal" :) nach der Ausbildung getroffen hat und mir berichten können, wie die Arbeit am Landgericht so ist und ob man da auch nochmal weg kommt??

    Schöne Grüße
    Kerstin

  • Das Schicksal hat mich zwar nicht direkt nach der Ausbildung getroffen, dafür aber 15 Jahre später. Wollte eben näher in Richtung Heimat kommen.

    Der Großteil der Arbeit besteht in der Kostenfestsetzung in Zivilsachen. Dann kommen da noch die Anweisungen der Pflichtverteidigergebühren und Kostenfestsetzung in Strafsachen hinzu, die beim Landgericht immer etwas umfangreicher sind, weil es sicht dort vielmals um Strafsachen mit sehr vielen Sitzungstagen handelt.

    Dann habe ich auch noch Führungsaufsichten bearbeiten dürfen. Hier arbeitet man eher dem eigentlich zuständigen Dezernenten zu.

    Wenn es einem liegt und man entsprechend gut ist, wird man auch schon mal beii den Bezirksrevisoren eingesetzt. Verwaltung ist für einen Neuling eher unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen.

    Nach zwei Jahren Landgericht habe ich es geschafft wieder an ein Amtsgericht versetzt zu werden. Grundbuch, Nachlass pp. sind eben doch intereassenter als (fast) nur Kosten zu machen.

  • Meinst du mit "Führungsaufsichten bearbeiten", wenn jemand vom Landgericht zu den Amtsgerichten geht und dort eine Geschäftsstellenprüfung durchführt? :gruebel:


  • Gemeint ist vermutlich Führungsaufsicht im Sinne von §§ 68 ff. StGB.

    Genau das ist gemeint. Vom Prinzip ist es eine Art Bewährungsaufsicht. Wenn die Leute sich aber mal "nicht anständig Benehmen" darf man z.B. Strafanzeigen verfassen, Ausschreibungen zur Beobachtung u.ä. Dazu darf man mit der Bewährungshilfe zusammenarbeiten. Zuständig ist ja eigentlich der Leiter der Führungsaufsichtsstelle, also ein Richter, für den die ganze Arbeit vorbereitet werden darf.

  • Immerhin warst Du schon während der Praxis dort, wir waren nur beim AG!

    Man kommt schon weg vom Landgericht - aber grundsätzlich solltest Du erstmal unbefangen dort anfangen, bevor Du ans Wegkommen denkst. :)
    Vielleicht gefällt es Dir dann ja doch - das hängt doch auch ab vom Kollegenkreis... und vielleicht findest Du die Verwaltungsarbeit interessant... Ich kenne einige, die wollten nicht wieder weg vom LG.

    Davon ab kann sich bis dahin noch viel ändern oder Du wirst automatisch noch mehr hin- und herversetzt als Dir lieb ist.:(

    Ich muss allerdings zugeben, dass ich die Arbeit beim LG auch etwas langweilig fand, aber ich habe hauptsächlich das Publikum und den Trubel vermisst. Als Neuling ist es aber vielleicht gar nicht schlecht, davon erstmal nicht so viel zu haben.;)

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Was genau tut man denn eigentlich, wenn man als Rechtspfleger in der Verwaltung eines LGs arbeitet? :gruebel: *das schon immer wissen wollte*

    Ich kann mir darunter ehrlich gesagt nicht viel vorstellen.

  • Naja, erstmal das, was auch bei einem Amtsgericht gemacht wird - Haushalt, Personalverwaltung, Geschäftsverteilung...
    Dann noch die nur beim LG vorkommenden Geschäfte wie Bezirksrevision etc.
    Z. B. auch Personalsachen der Amtsgerichte - Beamte abordnen etc.
    Kommt auch ein bisschen aufs Bundesland an.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Abgesehen von den Tätigkeiten, die auch in der Verwaltung beim AG anfallen, gehören dazu Personalangelegenheiten, Angelegenheiten nach nach dem RDG, Fortbildungsangelegenheiten, Prüfungsstelle im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland usw.

  • Mir ging's genau gleich wie dir, bin auch gleich nach der Prüfung aufs LG gekommen und war erst mal überhaupt nicht glücklich, weil ich nicht so richtig wusste, was man am LG macht und da eigentlich auch nicht hin wollte...

    aber im Nachhinein gefällt es mir richtig gut, liegt viell .auch hauptsächlich an den netten Kollegen...

    mache Kostenfestsetzung in Straf und Zivil und Kostenerlass...

  • Das dürfte aber auch nur gelten , wenn Du auf Landgerichtsebene die Verwaltungsschiene einschlägst.

    Als normaler Kostenfestsetzer dürftest Du keine wesentlichen Vorteile gegenüber dem Kollegen beim Amtsgericht haben.
    Es sei denn , Du bist mit dem LG-Präsidenten verheiratet.:D

  • Ich war insgesamt 14 Jahre beim LG, bei dem ich KF in Zivilsachen, Auslandszustellungen und auch mal Prüfungssterlle für Auslandssachen machen durfte. Wenn man das Dezernat erst einmal im Griff hat, dann ist es ein recht angenehmes Arbeiten, weil die Sachgebietspalette eben nicht so umfangreich ist wie beim AG. Wer natürlich viel sachliche Auswahl und Trubel braucht, ist beim LG eher ungünstig aufgehoben. Ich wäre vielleicht heute noch dort, wenn man nicht durch den Sparwahn die Besetzung schlicht halbiert hätte und ich zudem aus betriebsinternen Gründen Konsequenzen gezogen habe.

    Gerade als Praxisanfänger halte ich ebenfalls das LG für nicht das Schlechteste, denn bei einem AG bekommt man als Neuling in aller Regel die Sachgebiete, die andere nicht haben wollen. Ob die Rechtsantragstelle soooo viel Spaß machen würde, bezweifele ich einfach mal. Zudem kann einem dort ebenso die KF "blühen" oder auch Beratungshilfe etc.
    Da würde ich das LG allemal vorziehen.


  • Es sei denn , Du bist mit dem LG-Präsidenten verheiratet.:D



    Zumindest sind die mathematischen Chancen, einen heiratsfähigen Richter zu finden, beim Landgericht 3-mal so hoch wie beim Amtsgericht..:D;)

  • :wechlach: :wechlach:

  • Ist es denn "üblich", dass man als Neuling erstmal zur Rechtsantragstelle kommt? Hat man da ein kleines Mitspracherecht? :gruebel:

  • Für Neulinge heißt es "Friß oder stirb!"
    (Meist tatsächlich in der RASt., BerH, KF, Jugendstrafsachen - dolle Sachen wie Nachlass, Zwangsversteigerung, Grundbuch etc. bleibt den alten Hasen vorbehalten.)

    Gestorben ist noch keiner, soweit ich weiß.
    Mitspracherecht hast Du in der Regel keines, weil Du in einen bestehenden (oder gerade erst geänderten) Geschäftsverteilungsplan rutschst.

    Bei späteren Änderungen kommt es darauf an, ob der DirAG ein kleiner Sadist ist und den GVP nach seinem Gutdünken ändert oder ob die Rpfl. sich untereinander einigen und der DirAG den GVP absegnet.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • [quote='Sonea','RE: Arbeit am Landgericht Neulinge heißt es "Friß oder stirb!"
    (Meist tatsächlich in der RASt., BerH, KF, Jugendstrafsachen - dolle Sachen wie Nachlass, Zwangsversteigerung, Grundbuch etc. bleibt den alten Hasen vorbehalten.)
    QUOTE]

    So sollte es zumindest sein ;) Uns wurde gleich nach der Prüfung Zwangsversteigerung aufgedrückt, weil das von unseren alten Hasen keiner machen wollte :D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!