Personalfolium

  • Wahrscheinlich ist es ganz einfach, aber damit wirklich nichts schief geht - meine Frage:
    Käufer erwerben 2 Grundstücke (völlig unbelastet). Da sie in unserem Grundbuchbezirk bereits Grundbesitz (erheblich belastet in Abt. III) haben, beantragen sie im Zuge der Eigentumsumschreibung Abschreibung der 2 "neuen" Grundstücke auf ihr bereits bestehendes GBblatt.
    Reicht in Spalte 6 des Bestandsverzeichnisses derVermerk: "Von Blatt ... hierher übertragen"? Vereinigung oder Bestandsteilszuschreibung sind nicht gewollt. Die bereits bestehenden Belastungen sollen auch weiterhin nur an dem urspünglichen Grundstück lasten. Vielen Dank!

  • Es reicht, wenn die Auflassung schon anderernorts vollzogen wurde. Soll vom Blatt des Verkäufers direkt auf das bereits bestehende Blatt des Erwerbers übertragen werden, ist natürlich auch die Auflassung in Abt.I einzutragen.

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