Nacherbenvermerk an dem Anteil an einer Gütergemeinschaft ?

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    Vater und Mutter sind in Gütermeinschaft eingetragene Grundstückseigentümer. Nachdem Vater verstirbt, ist die Gütergemeinschaft aufgelöst und die die Mutter Alleinerbin nach dem Vater. In dem Testament ist jedoch eine Wiederverheiratungsklausel vorhanden. Hiernach wäre die Mutter (bezüglich des Anteils an der Gütergemeinschaft) nur auflösend bedingte Vorerbin. Aufschiebend bedingte Vollerbin ist die Tochter.

    Ist ein Nacherbenvermerk zwingend einzutragen ? M.E. ist Nachlassgegenstand nicht das Grundstück oder ein Anteil hieran, sondern lediglich der Anteil an der Gütergemeinschaft. :gruebel:

  • Der überlebende Ehegatte, der mit dem Verstorbenen in Gütergemeinschaft lebte, kann frei über das Grundstück verfügen, das zum Gesamtgut gehörte = kein Nacherbenvermerk (s. BayObLG, Rpfleger 1996, 150; Schmid, BWNotZ 1996, 144 ff; BGH, Rpfleger 2007, 383; Schöner/Stöber, GBR, 14. Auflage 2008, RN 3487b m.w.N.in den Fußn. 54 und 57)

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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