Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Vater und Mutter sind in Gütermeinschaft eingetragene Grundstückseigentümer. Nachdem Vater verstirbt, ist die Gütergemeinschaft aufgelöst und die die Mutter Alleinerbin nach dem Vater. In dem Testament ist jedoch eine Wiederverheiratungsklausel vorhanden. Hiernach wäre die Mutter (bezüglich des Anteils an der Gütergemeinschaft) nur auflösend bedingte Vorerbin. Aufschiebend bedingte Vollerbin ist die Tochter.
Ist ein Nacherbenvermerk zwingend einzutragen ? M.E. ist Nachlassgegenstand nicht das Grundstück oder ein Anteil hieran, sondern lediglich der Anteil an der Gütergemeinschaft.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!