Hallo zusammen.
Mit Grundbucheintragungen und den entsprechenden Rechten stehe ich auf Kriwegsfuß, habe aber bei meiner Suche nicht das gefunden, was ich brauche.
Sachverhalt:
Ich habe ein Grundstück, Eigentümer Meyer12. Es gibt eine Auflassungsvormerkung aus 2007, das Eigentum ist aber lt. GB nicht übergegangen. Der IV lässt aber für die Berechtigten einen Inso-Vermerk ins GB eintragen. Anschließend erklärt er die Masseunzul.
Kann ich irgendwie nicht nachvollziehen, Eigentümer des Grundstücks ist doch weiterhin Meyer12, oder?.
Achja, das Finanzamt schreibt mir, der Berechtigte habe in 2006 den Kaufpreis gezahlt und sei somit steuerrechtlich Eigentümer