Hallo liebes Forum!
Ich habe folgendes Problem mit einer Teilungserklärung:
Der Teilungserklärung ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung aus 2005 beigefügt, diese enthält kein Siegel, aber alle notwendigen Pläne. Dann ist noch die Abgeschlossenheitsbescheinigung aus 2009 beigefügt, diese enthält ein Siegel, aber nicht alle Pläne. In der Teilungserklärung werden die Pläne aus 2009 für maßgeblich erklärt.
Nun hat der Notar mir eine Nachtragsurkunde vorgelegt, in der er erklärt, dass neben den Plänen aus 2009 auch die Pläne aus 2005 gelten sollen, allerdings nur insoweit als sie bei dem Plansatz aus 2009 fehlen. Des weiteren erklärt er, dass soweit Abweichungen zwischen den Plänen und die Lichtbildern vorliegen, die Bilder maßgebend sein sollen und diese für verbindlich erklärt. Die Bilder hat der Notar in Kopie beigefügt.
Jetzt hab ich das Problme, dass ich die Bilder ja nicht akzeptieren kann, oder?? Aber stört mich der Satz in der Teilungserklärung, auf die ich ja bei der Eintragung Bezug nehme?
Bin für eure Hilfe dankbar!!
melanie
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!