Grundbucheinsicht bei Zugewinnausgleichsverfahren

  • Die Ehefrau ist Eigentümerin einer Eigentumswohnung.
    Der Rechtsanwalt des Ehemannes bittet um Überlassung einer Grundbuchabschrift um im Zugewinnausgleichsverfahren die Angaben der Ehefrau zu überprüfen.
    Als Nachweis legt er seine Vollmacht vor und nennt das Aktenzeichen und das zuständige Gericht.

    Reicht dies hierfür aus?

  • "Benötigt der geschiedene Ehegatte zur Beurteilung seines Zugewinnausgleichsanspruchs Angaben aus Grundstücksgeschäften des Ehegatten, so hat das Grundbuchamt ihm die Einsichtnahme in die notariellen Grundstückskaufverträge zu gestatten." (s. LG Stuttgart NJW-RR 1996, 532)

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