Rangprobleme

  • Ich brauche mal wieder Hilfe:

    Ich habe übernächste Woche einen Termin und bin gerade dabei den Rangstatus aufzustellen.
    Versteigert werdensollen zwei Grundstücke.

    BV 1 ist wie folgt belastet:
    III/4 Grundschuld
    III/5
    III6
    III/7
    III/8
    II/2
    II/3 (Wegerecht)
    II/4 (Versorgungsleitungsrecht)
    II/5 (AV)

    Die Rechte II/3, 4, 5 haben gleichen Rang und dann auch noch Rang vor III/4.
    Nach § 880 Abs. 5 BGB werden die Rechte, die den Rang zwischen dem zurücktretenden und dem vortretenden Recht haben, durch die Rangänderung nicht berührt.

    Aufgrund meines Rangstatus und bestbetreibende Gläubigerin würden die Rechte II/3, 4 und 5 bestehen bleiben und ins geringste Gebot aufgenommen.
    Wenn die Rangänderung nicht erfolgt wäre, wären keine Rechte bestehen geblieben.

    Ich tendiere zu der Auffassung, die Rechte bestehen zu lassen. Für jedes Recht einen Ersastzwert festzusetzen und diesen Ersatzwert dann von der Grundschuld abzuziehen und im Rang nach den Zwischenrechten zu berücksichtigen.

    Oder hat jemand andere Ideen. Für Hilfe bin ich wirklich sehr dankbar.

  • Vielen Dank, die Beispiele helfen mir sehr weiter. Ich hatte heute morgen schon in andere Bücher geschaut, aber den Stöber vergessen. :daemlich

    Birgit-Vanessa

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!