Löschung Inso-Vermerk

  • Guten Morgen,

    habe eine kurze Frage und bei der Suche nichts das passende gefunden.

    Ich habe ein Schreiben vom Inso-Verwalter vorliegen, in dem er um Löschung des Inso-Vermerks bittet.

    Ich hab jetzt einen akt. Inso-Verwalter-Nachweis angefordert. Muss der unbedingt in der Form des § 29 GBO vorliegen, oder reicht eine anwaltliche Beglaubigung (Verwalter ist gleichzeitig RA).

    Muss der Inso-Verwalter darlegen, warum er den Inso-Vermerk gelöscht haben will? Weil wenn das Verfahren aufgehoben wäre, wäre er ja nicht mehr verfügungsbefugt.

    Danke für eure Meinungen.

  • Es fehlt nicht nur am förmlichen Nachweis der Verwalterstellung, sondern auch am förmlichen Unrichtigkeitsnachweis - etwa einer erfolgten Freigabe.

    Der Weg über das Ersuchen ist der einfachste Weg, um diesen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen.

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