Der zugrundeliegende Sachverhalt ist zwar Erbrecht, die eigendliche Frage zielt aber auf die Zuständigkeit ab. Deshalb denke ich, dass ich in diesem Unterforum am besten aufgehoben bin, da es ja auch in anderen Bereichen vorkommen kann.
1.) Erblasser verstirbt (1999)
2.) durch ein Kreisgebietsreform "wandert" der letzte Wohnort des Erbalssers vom AG-Bezirk Q in den AG-Bezirk W (2005)
3.) Antrag auf Erbscheinserteilung (2010)
Welches AG ist örtlich zuständig?
Q, weil es im Zeitpunkt des Erbfalles Nachlassgericht war?
W, weil zum jetzigen Zeitpunkt der letzte Wohnsitz des Erblassers in seinem AG-Bezirk liegt?
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