Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Es sind vier Personen in Erbengemeinschaft eingetragen.
Eine Person (die Mutter) hat eine Vorsorgevollmacht/Generalvollmacht erstellt, in der ihr Sohn (ebenfalls Miteigentümer) bevollmächtigt wurde, sie "in allen vermögensrechtlichen Rechtsangelegenheiten in jede denkbare Richtung zu vertreten. Der Bevollmächtigte ist befugt, alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen."
Jetzt soll das Grundstück veräußert werden. Zunächst ist der Antrag auf Eintragung der AV gestellt.
Reicht die Vollmacht so aus oder muss grundsätzlich auch etwas zur Verfügung über Grundbesitz enthalten sein?
Vielen Dank!
Vorsorgevollmacht ausreichend für Eigentumsumschreibung?
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Simoul -
31. Mai 2010 um 08:28
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Wenn es sich um eine notarielle Vollmacht handelt, ist der Verkauf möglich, da Grundstücke grds. zum Vermögen gehören.
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Ja, den Vorgaben des § 29 GBO entspricht sie.
Gut, dann trage ich ein.
Danke! -
Also wenn es sich um eine Generalvollmacht handelt in der Form des § 29 GBO hätte ich kein Problem. Wenn es allerdings nur eine Vorsorgevollmacht für den Fall der Geschäfftsunfähigkeit (Bedingung) ist, ist der Nachweis wohl unmöglich zu erbringen. Siehe dazu auch Böhringer, Rpfleger 2009, 124ff.
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Wenn der Notar keine wertlosen Vorsorgevollmachten beurkunden will, wird er darauf geachtet haben, dass die Vollmacht im Außenverhältnis unbeschränkt ist.
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