ausdrückliche Eintragung der Prozeßstandschaft bei Zwangshypothek?

  • Hallo,

    aufgrund eines EA-Beschlusses soll eine Zwangshypothek für rückständigen Unterhalt eingetragen werden. Titelgläubiger ist die Kindesmutter. Habe ich den Umstand der Prozeßstandschaft im Grundbuch zu verlautbaren (..Frau A als Prozeßstandschafterin der Kinder B und C ...)?
    Danke für Eure Hilfe.

  • Du trägst das ein wie im Tenor verlautbart. Alles andere geht uns bei der Zwangsvollstreckung nichts an. Ich persönlich finde das zwar hochgradig systemwidrig, habe mich aber gerade wieder vom OLG eines Besseren belehren lassen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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