Hallo,
aufgrund eines EA-Beschlusses soll eine Zwangshypothek für rückständigen Unterhalt eingetragen werden. Titelgläubiger ist die Kindesmutter. Habe ich den Umstand der Prozeßstandschaft im Grundbuch zu verlautbaren (..Frau A als Prozeßstandschafterin der Kinder B und C ...)?
Danke für Eure Hilfe.
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