Vormerkung aufgrund einstweiliger Verfügung

  • Da ich im Forum nichts gefunden habe, hier eine Frage:
    Ich habe mit Antrag eines Rechtsanwaltes - eingegangen am 29.05.2010 - eine beglaubigte Abschrift eines Beschlusses vom 27.05.2010 eines fremden Landgerichts vorliegen mit dem Antrag auf Eintragung je einer Vormerkung zur Sicherung der Ansprüche des Antragstellers y auf Auflassung eines 1/4 MEA an drei benannten Wohnungseigentumsblättern. Weitere Angaben bzgl. veranlasste Zustellung pp liegen nicht vor.
    M.E. brauche ich aber eine Ausfertigung des Beschlusses. Vielleicht wurde aber die Ausfertigung zur Zustellung gegeben.
    Vollziehung ist - lt. Stöber - schon der Antragseingang bei Gericht und nach aktueller Meinung wird die Wochenfrist für die Zustellung erst mit Eintragung der Vormerkung in Gang gesetzt. Wie seht ihr das ? Ausfertigung anfordern und innerhalb einer Woche Vormerkungen eintragen ?

  • Ich würde die Ausfertigung der einstweiligen Verfügung verlangen bevor ich diese im Grundbuch vollziehen würde.

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