Habe hier einen Antrag nach § 30 a ZVG- aber noch keinen ZVGantrag-
was mach ich damit?
dem zukünftigen Gl zur Stellungnahme?
abheften?
sonst was?
ist eine Akte anzulegen?
30a ZVG- keine Anordnung
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Berejele -
1. Juni 2010 um 09:02
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Dem Schuldner mitteilen, dass der Antrag gegenstandslos ist, da noch kein Verfahren anhängig. Er möge den 30 a Antrag nach erfolgter Zustellung des AObeschlusses erneut stellen.
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Antrag an Schuldner zurück - keine weitere Veranlassung.
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Ist ja schön, wenn einer mal sooo schnell reagiert.. Wahrscheinlich hat er hellseherische Fähigkeiten.
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