Sicherungshypothek in Zwangsversteigerung

  • Hallo an alle,

    bin gerade in einer Sache sehr unsicher und hoffe, es kann mich jemand auf das richtige Gleis heben:
    Ich vertrete einen Schuldner, der u.a. Eigentümer eines Grundstücks ist. Darauf lastet eine Grundschuld mit rund 102.000 EUR (Valuta noch ca. 60.000).
    Zwangsversteigerung ist angeordnet, Wert wurde auf 114.000 festgesetzt.
    Mit einem anderen Gläubiger haben wir uns nun geeinigt auf Zahlung eines Vergleichsbetrages von 25.000 EUR, wenn und soweit das Grundstück verkauft/versteigert wird und der Übererlös den Betrag hergibt. Soweit, so gut. Der Gläubiger möchte nun verständlicherweise eine Sicherung und zwar in Form einer Sicherungshypothek.
    Ich bin nun aber ins Grübeln gekommen, ob das nicht unnötige Kosten verursacht ohne die gewünschte Sicherung zu bieten. Wäre eine Abtretung der Rückgewährsansprüche aus der Grundschuld insoweit nicht für beide Seiten sinnvoller?
    Wenn ja, wo finde ich ggfs Formulierungshilfen?

    Danke vorab und viele Grüße
    rorikae

  • Das wird üblicherwiese über einen Treuhandauftrag beim abwickelnden Notar geregelt. Wenn es gelingt, dass sich der Schuldner mit allen Gläubigern einigt, wird der Notar die ihm übersandten Löschungsunterlagen verwenden, wenn nicht, schickt er sie wieder zurück.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Ist die weitere Forderung tituliert, ist der Gläubiger dem Versteigerungsverfahren beigetreten ? Das wäre die billigste Variante.
    Kann der Schuldner nach der Grundschuldbestellung/Sicherungsabrede überhaupt abtreten, sind nachrangige Gläubiger eingetragen, denen die Rückgewähransprüche schon abgetreten sind bzw. denen gesetzliche Löschungsansprüche zustehen ?
    Also: Im Prinzip ja, aber eine Sicherheit wäre für den Gläubiger nur gegeben, wenn die Abtretung notariell beglaubigt wird oder er als erster pfänden würde.

  • Hallo und vielen Dank schon einmal für die Antworten.

    Ist die weitere Forderung tituliert, ist der Gläubiger dem Versteigerungsverfahren beigetreten ? Das wäre die billigste Variante.

    beides nein.

    Kann der Schuldner nach der Grundschuldbestellung/Sicherungsabrede überhaupt abtreten,

    ja

    sind nachrangige Gläubiger eingetragen, denen die Rückgewähransprüche schon abgetreten sind bzw. denen gesetzliche Löschungsansprüche zustehen ?

    nein

    Gruß
    rorikae

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