Löschung TV-Vermerk mit Eintragung der Auflassungsvormerkung?

  • Mahlzeit zusammen,

    ich habe gerade einen Blackout, glaube ich (liegt bestimmt an dem Riesen-Kohldampf - aber gleich ist ja Mittagspause)!!! :gruebel:

    Ist es üblich, dass die Löschung eines eingetragenen TV-Vermerkes schon mit Eintragung der Auflassungsvormerkung beantragt wird??? Lässt man den TV-Vermerk nicht eher noch bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch???

    Da die Löschung nun schon beantragt wurde, kann ich den Vermerk jetzt wirklich schon löschen oder muss ich das irgendwie bemängeln???

    Danke auf jeden Fall schon jetzt für eure Unterstützung...

  • Hoffentlich hat´s geschmeckt...

    Die Löschung des TV-vermerks kann regelmäßig nicht allein anhand der Löschungsbewilligung des TV erfolgen (OLG Hamm, Rpfleger 1958, 15, AG Starnberg; Rpfleger 1985, 57; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Auflage 2008 RN 3473 mit weit. Nachw.). Vielmehr setzt dies den Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit nach § 22 Absatz 1 GBO voraus (s. a. DNotI-Report 3/2001, 21/22). Unrichtig wird das Grundbuch bei Veräußerung durch den TV erst, wenn das Veräußerungsobjekt aus dem Nachlass ausscheidet, also mit Vollzug der Auflassung (Schöner/Stöber, RNN 3474). Vorher ist da nichts zu löschen. Schließlich könnte der Erwerber vom Kaufvertrag zurücktreten. Dann würde das Grundbuch die Verfügungsbefugnis des/der Erben ausweisen, obgleich die TV fortbesteht.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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