Schickt Ihr den Mietern noch von Amts wegen eine formlose Terminsbestimmung für den Zwangsversteigerungstermin?
Fügt Ihr den Vordruck ZV 17 bei?
Mieter benachrichtigen
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Nein, mache ich nach der Aufhebung von 57 c und d nicht mehr. Durch den Gutachter weiß der Mieter ja das seine Wohnung in der Zwangsversteigerung ist und kann sich selber kümmern.
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Alle Mieter wissen vorliegend durch den Gutachter nämlich nichts von der Zwangsversteigerung, da es sich um knapp 100 Mieter handelt.
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Ich schicke den bekannten Mietern die Terminsbestimmung und den Zuschlagsbeschluss formlos, als Services.
Verpflichtet ist man dazu nicht. Und wenn ich die Mieter nicht kenne kann ich natürlich auch nichts schicken. Das war doch aber immer schon so. -
Außer auf Anmeldung oder auf Antrag des Gläubigers beteilige ich Mieter mangels Rechtsgrundlage nicht mehr.
siehe zB auch
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…=mieter+formlos
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ieter+belehrung
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ter+beteiligter -
Wenn`s machbar ist, schicke ich den Mietern eine formlose TB - schon allein um evtl. noch einen Interessenten mehr zu haben. Das mach ich hauptsächlich, um die Verfahren vielleicht ein bissel eher los zu werden, da wir nicht grad rosige Quoten bei den versteigerten Objekten haben.
100 Mieter klingt nach `ner großen Anlage... Meist gibt es bei solchen Objekten ja einen zentralen Aushang. Vielleicht kann ein eventueller Verwalter den ja mit einer TB bestücken?? -
Ich schicke den Mietern formlos die TB zur Kenntnis mit der Bitte um Mitteilung, ob eine Kaution geleistet wurde und Mitteilung des Beginns des Mietverhältnisses (sofern § 577a BGB in Betracht kommt)
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