f.d.A. festgestellte Forderung- nach PT versehentlich festgestellt

  • Hallo an alle Forumsteilnehmer,

    habe schon oft das Forum besucht, mich aber gerade erst registriert - und hoffe natürlich gleich auf eure Hilfe.

    In unserem Verfahren hat ein Gläubiger eine Ausfallforderung angemeldet. Auf Grund falscher Bezifferung wurde diese im Berichts- und Prüftermin vorläufig bestritten. Nach dem Termin wurde die Bezifferung vom Gläubiger korrigiert. Bei der Prüfung wurde der Betrag jedoch endgültig festgestellt und dem Gläubiger ein unbeglaubigtes Tabellenblatt zur Kenntnis übersandt. Ein weiterer Prüftermin hat noch nicht stattgefunden. Kann ich mich auf ein Büroversehen berufen oder gilt der Grundsatz - festgestellt ist festgestellt?

    :confused:

    Kann sein, ich stelle mich gerade blöd an, aber der Schlussbericht rückt näher und ich bin unsicher.

    Angemeldete Forderung hier ger. € 500.000,00, die Bezifferung des Ausfalls ist nicht möglich, da die Sicherheit (Freigabe an den Schuldner ist erfolgt) noch nicht verwertet werden konnte. Zu erwartender Erlös allenfalls € 30.000,00. Der Gläubiger hätte also schon ein Interesse daran, dass die Forderung festgestellt bleibt.

    Gibt es hierzu eine Rechtssprechung, ich konnte nichts finden.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    edo

  • Willkommen, Edo!

    Habe ich das richtig verstanden, dass die endgültige Feststellung noch nicht in der (Gerichts-)Tabelle eingetragen ist? Also: Im Prüfungstermin wurde bestritten, seitdem hat noch kein weiterer PT stattgefunden - es wurde nur dem Gläubiger die Feststellung mitgeteilt und nicht dem Gericht?

    Wenn das so ist, stellt das Ganze kein Problem dar, denn es ist ja so, dass der Gl. den Ausfall bzw. Verzicht mitteilen muss. Tut er das nicht, hat er auch keinen Anspruch auf endgültige Feststellung.

    Wenn er Bescheid von euch bekommt, kann er das aber jederzeit nachholen, so dass ihm kein Schaden entsteht.

  • Richtig, einen weiterer Prüftermin oder eine Feststellungsmitteilung an das Gericht hat es noch nicht gegeben. Als gibt existiert noch kein "geprüftes" Tabellenblatt, um es mal so auszudrücken. Aber ganz sicher war ich mir eben nicht.

    Danke für die Antwort.

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