Identitätserklärung erforderlich?

  • Der Käufer erwirbt 2 Flurstücke von Blatt 1 sowie eine noch zu vermessene Teilfläche von ca. 92 m² aus den Flurstücken ... bis ...(Blatt 2 + 3).
    Der Eigentümer erteilt Belastungsvollmacht für den "Kaufgegenstand".
    Vermessung und Teilung sind zwischenzeitlich erfolgt und 2 neu gebildete Flurstücke (von insgesamt 83 m²) von Blatt 2 + 3 auf Blatt 1 übertragen worden.
    Nun soll eine Grundschuld eingetragen werden. Als Belastungsgegenstand ist angegeben das Blatt 1 unter Aufführung aller nun auf Blatt 1 gebuchten Flurstücke.
    Brauche ich vor Eintragung der Grundschuld eine Identitätserklärung?

  • Würde ich fordern. Da der Kaufgegenstand bezüglich der vermessenen Grundstücke in der Vollmacht nicht klar bezeichnet ist, verlange ich in dem Fall eine Identitätserklärung des Notars.

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.

  • :dito:

    "Kaufgegenstand" lt. Urkunde sind bzgl. Blatt 2 und 3 unvermessene Teilflächen; eben jene sind nunmehr durch Identitätserklärung genau zu bezeichnen.

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