Der Käufer erwirbt 2 Flurstücke von Blatt 1 sowie eine noch zu vermessene Teilfläche von ca. 92 m² aus den Flurstücken ... bis ...(Blatt 2 + 3).
Der Eigentümer erteilt Belastungsvollmacht für den "Kaufgegenstand".
Vermessung und Teilung sind zwischenzeitlich erfolgt und 2 neu gebildete Flurstücke (von insgesamt 83 m²) von Blatt 2 + 3 auf Blatt 1 übertragen worden.
Nun soll eine Grundschuld eingetragen werden. Als Belastungsgegenstand ist angegeben das Blatt 1 unter Aufführung aller nun auf Blatt 1 gebuchten Flurstücke.
Brauche ich vor Eintragung der Grundschuld eine Identitätserklärung?
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