Erbteilsübertragung und Grundschuldbestellung

  • Ich hoffe, ihr hattet alle ein phantastisches (Sommer-)WE!

    Folgender Fall:
    Die Erblasserin wird beerbt von 2 Kindern. Kind 1 übertragt seinen Erbanteil "aufschiebend bedingt durch die Zahlung eines Betrages von 450.000,- EUR an Kind 1" an Kind 2.
    Der Notar überreicht nun 1 auszugsw. Ausfertigung des Erbteilsübertr.vertrages und 1 Ausfertigung einer Grundschuldbestellung durch Kind 2 und beantragt die Eintragung der Grundschuld.
    In der GS-Bestellungsurkunde ist auch ein Antrag von Kind 2 enthalten, das GB so zu berichtigen, dass Kind 2 als Alleineigentümer eingetragen wird. Diesen Antrag hat der Notar aber nicht gestellt.
    M.E. fehlen daher für die Eintragung der GS die Voreintragung von Kind 2 als Alleineigentümer (also Berichtigungsantrag, Erbnachweis, UB und ein Nachweis des Bedingungseintritts in der Form des § 29 GBO).
    Seht ihr das auch so? Danke!

  • Es ist wahrscheinlich, dass die Bedingung noch nicht eingetreten ist. Die Grundschuld dürfte der Finanzierung der Zahlung an Kind 1 dienen. Ich würde daher alternativ noch die Genehmigung der Grundschuld durch Kind 1 verlangen.

    Die Erben müssen dann natürlich ebenfalls voreingetragen werden. Da du keinen Erbnachweis hast, gehe ich davon aus, dass die Grundbuchberichtigung noch nicht stattgefunden hat.

  • Die Möglichkeit der Genehmigung der GS durch Kind 1 hatte ich nicht erwogen - guter Tipp.

    Ansonsten bin ich davon ausgegangen, dass die Erbengemeinschaft vor Eintragung von Kind 2 als Alleineigentümer nicht gesondert voreingetragen werden muss (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Rpfleger 2007, 657-659).

  • Die Möglichkeit der Genehmigung der GS durch Kind 1 hatte ich nicht erwogen - guter Tipp.

    Ansonsten bin ich davon ausgegangen, dass die Erbengemeinschaft vor Eintragung von Kind 2 als Alleineigentümer nicht gesondert voreingetragen werden muss (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Rpfleger 2007, 657-659).


    Richtig - aber zur Eintragung der Grundschuld muss die Voreintragung erfolgen.

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.

  • Hm, ich habe gerade einen ähnlich gelagerten Fall auf dem Tisch:

    Der Notar reicht mir den Erbauseinandersetzungsvertrag ein, wonach der Grundbesitz der Miterbin (Tochter der Erblasserin) zu Alleineigentum übertragen werden soll. In diesem Vertrag bevollmächtigt der weitere Miterbe (Sohn der Erblasserin) seine Schwester zur Belastung usw. Was nicht beantragt wird, ist jedoch die Grundbuchberichtigung.

    Lediglich beantragt wird zum jetzigen Zeitpunkt die Eintragung einer Grundschuld - die die Miterbin ja alleine bewilligen durfte (aufgrund der erteilten Vollmacht). Folglich mangelt es doch auch hier an der Voreintragung der Erben an sich!? Oder bin ich jetzt doof??? Wissen das die Notare denn nicht??? :confused:

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