Hallo Grundbuchfreunde!
Mal wieder eine doofe Sache zur Mittagszeit:
Ich habe einen Antrag auf Wahrung einer Abtretungsurkunde eines Notars (mit der Abtretungsurkunde hat er mal rein gar nichts zu tun) vorliegen. Da er weder von der Zedentin noch von der Zessionarin bevollmächtigt wurde, hat er ja nun mal definitiv kein Antragsrecht. Dies habe ich also bemängelt und er legt mir nun ein formloses Schreiben der Zessionarin vor, in der diese bzw. deren GF bestätigt, dass der Notar berechtigt ist, den Antrag in ihrem Namen zu stellen.
Würdet ihr das so akzeptieren???
Abtretungsantrag durch (nicht-??)bevollmächtigten Notar
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Warum nicht?
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Ich würde es auch akzeptieren, weil ja bei Prozessbevollmächtigten auch eine "nur" schriftliche Vollmacht als Legitimation ausreicht.
Es handelt sich ja auch nicht um einen Fall des § 29 GBO. -
Ja klar, § 10 FamFG.
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