Dienstbarkeitsbestellung an noch nicht vermessener Teilfläche

  • Hallo,

    es wird eine Teilfläche verkauft. An dieser Teilfläche werden 3 Dienstbarkeiten bestellt. Wegen der Abgrenzung der Teilfläche wird auf einen Plan verwiesen. In diesem Plan sind auch die Leitungsrechte gekennzeichnet.
    Nach erfolgter Vermessung wird das Grundstück als Kauf-und Belastungsgegenstand entsprechend bezeichnet und die Dienstbarkeit erneut bewilligt.
    Benötige ich einen neuen Plan wegen des Verlaufes des Leitungsrechte oder genügt der ursprüngliche Plan (Leitungen sind dort auf der noch nicht vermessenen Teilfläche gekennzeichnet)?
    Danke für Eure Hilfe.

  • Ist die Lage der Leitungen bzw die Fläche, auf der die Dienstbarkeiten ausgeübt werden, in der Bewilligung nachvollziehbar beschrieben bzw. kann die Lage auch anhand der ersten Karte ermittelt werden, dann verlange ich keine neue Zeichnung. Die Identität des belasteteten Flurstücks (vor und nach der Vermessung) bescheinigt der Notar ja formgerecht und mit der Ursprungsbewilligung zusammen ist das m.E. ausreichend.

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