Teilungsversteigerung

  • Hallo ich stehe total auf dem Schlauch, liegt vielleicht auch an der Hitze, aber folgender SV:
    Antrag auf TV - ursprünglich Eigentümer A und B zu je 1/2 Anteil, B verstirbt und wird beerbt von A, C, D und E, A verstirbt und wird von C, D und E beerbt, auch E verstirbt und wird von F, G und H beerbt. G und F treten als Ast. auf, um die Erbengemeinschaft bestehend aus F, G und H gegen H als Ag im Wege der TV aufheben zu lassen und auch nur diese Erbengemeinschaft. Geht das und wenn ja wie soll ich denn einen vernüftigen Wert festsetzen oder müsste die gesamte "große" Erbengem. aufgehoben werden ? Ich hoffe ich habe alles verständlich erklärt und danke für evt. Antworten schon einmal.

  • Ohne Nachlesen:
    M.E. kann hier nicht die so beantragte Teilungsversteigerung angeordnet werden.
    F, G und H sind eine "Untererbengemeinschaft" nach einem Miterben, der selbst weder das Grundstück insgesamt noch einen Bruchteil inne hatte.
    Die Teilungsversteigerung selbst kann nur in das Grundstück oder eben ein grundstücksgleiches Recht durchgeführt werden, was mind. ein Bruchteil ist.
    Da diese Erben letztlich sowohl in Linie A als auch B auftauchen, wäre ein Antrag für das gesamte Grundstück rechtlich als auch wirtschaftlich am sinnvollsten.

    Möglicherweise helfen beim Aufdröseln die Ausführungen von Stöber zum großen und kleinen Antragsrecht unter § 181 ZVG (?).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!