Hallo ich stehe total auf dem Schlauch, liegt vielleicht auch an der Hitze, aber folgender SV:
Antrag auf TV - ursprünglich Eigentümer A und B zu je 1/2 Anteil, B verstirbt und wird beerbt von A, C, D und E, A verstirbt und wird von C, D und E beerbt, auch E verstirbt und wird von F, G und H beerbt. G und F treten als Ast. auf, um die Erbengemeinschaft bestehend aus F, G und H gegen H als Ag im Wege der TV aufheben zu lassen und auch nur diese Erbengemeinschaft. Geht das und wenn ja wie soll ich denn einen vernüftigen Wert festsetzen oder müsste die gesamte "große" Erbengem. aufgehoben werden ? Ich hoffe ich habe alles verständlich erklärt und danke für evt. Antworten schon einmal.
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