Ich habe leider kaum Ahnung von Auslandssachen und eine Ladung zum Scheidungstermin auf dem Tisch, die der Partei in Eduador zugestellt werden soll.
Nun meine Frage: Unter dem Länderteil II. 2 c) steht, dass alle Unterschriften auf dem Ersuchen usw. mit der Apostille nach dem Haager Übereinkommen vom 5.10.61 zur Befreiuung ausländischer öffentlicher Urkundungen von der Legalisation zu versehen sind.
Trifft das auch auf meinen Fall zu?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!