• Hallo zusammen, der Zuschlag in meiner Lieblingssache ist nun rechtskräftig (siehe "Versagung Zuschlag"). Nun steht allerdings noch die Verteilung an.

    Im Erbbaugrundbuch erlöschen der Erbbauzins und die Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Reallast des Inhalts, dass der Erbbauberechtigte gemäß den in Bezug genommenen Vereinbarungen den neu festgesetzten Erbbauzins zu zahlen hat. Gemäß Bewilligung/Vereinbarung von 1982 ist der Erbbauzins in bestimmten Abständen zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzusetzen (u.a. jeweiliger Verkehrswert soll maßgeblich sein).

    Keine Anmeldung (Erlös reicht sowieso nicht).

    Den Erbbauzins kann ich berechnen und in der Schuldenmasse angeben.
    Aber was ist mit der Vormerkung? Zu unbestimmt und wegen fehlender Anmeldung nicht aufzunehmen?

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