Umsatzsteuererklärung

  • In einem IN-Verfahren war lediglich ein Gegenstand mit Absonderungsrecht zu verwerten. Der Absonderungsberechtigte hat die Veräußerung übernommen. Ich habe nun die Kostenpauschale sowie die Umsatzsteuer erhalten. Das Verfahren ist abschlussreif. Mangels Erfahrung nun folgende Frage: Die Umsatzsteuer ist an das FA abzuführen. Klar. Aber welche Erklärung ist abzugeben. Eine Voranmeldung? Eine Jahreserklärung? Formlos möglich oder über ELSTER?

  • Also so klar ist gar nicht, ob die Umsatzsteuer abzuführen ist. Sind denn die Kosten des Insolvenzverfahrens bei einer Überweisung der Umsatzsteuer gedeckt.

    Welche Erklärung weiß ich nicht, aber in gängigen Verwalterprogrammen ist eine Elster-Schnittstelle enthalten. Warum die Erklärung also nicht so abgeben.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Wenn keine VA angefordert ist, ist eine Jahreserklärung abzugeben. Sprich das mal mit FA ab. Bei unseren FÄmtern gibt es seit fast 2 Jahren die Möglichkeit, die Erklärung auch unterjährig abzugeben, so dass das Verfahren beendet werden kann.

    Inwieweit eine Zahlung ans FA durch eine Masseunzulänglichkeit gehindert ist: Ich selbst halte eine Zahlung auch bei MUZ für zielführend (das ist aber strittig), aber das sollte sicherheitshalber mit dem Gericht klar gemacht werden.

  • ist überhaupt Ust abzuführen ?

    Auf alle Fälle bist Du massunzulänglich, entweder weil das Finanzamt den Anspruch nicht befriedigt bekommt oder aber weil de Masse ungerechtfertigt bereichert worden ist, weil die Ust der Masse gar nicht zustand.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Nö, wenn der Verwertungserlös netto nur hoch genug ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, besteht keine Masseunzulänglichkeit.

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  • Nö, wenn der Verwertungserlös netto nur hoch genug ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, besteht keine Masseunzulänglichkeit.




    stimmt nicht, ich bekomme die ExcelTabelle bloß nicht eingestellt

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  • @ La Flor de Cano:

    Also ich habe gerade mit 50.000 Euro Nettoerlös gerechnet. Das ergibt eine Insolvenzmasse von 59.500 Euro. Gerichtskosten bei Eigenantrag 1.668,00 Euro, einfache Verwaltervergütung 25.161,06 Euro. Die Umsatzsteuer kann ohne Probleme bezahlt werden. Aber wir schweifen mal wieder vom Thema ab.

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  • Lt Ausgangsfall fließt aber nicht der Verwertungserlös der Masse zu, sondern nur die 4% und die 19%, da Absonderung.

    Da beides aber die Berechnungsmasse erhöht, kommt man um die MUZ nicht umhin.

    Dabei habe ich nur mit dem Regelsatz gerechnet. Mit der Zusatzvergütung sähe es noch schlimmer aus.

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  • Wenn man sich auf den Standpunkt stellt, dass die USt nicht abzuführen ist, heißt das in der Konsequenz aber doch auch, dass man den verwertenden Gläubiger informieren sollte, die USt direkt ans FA abzuführen. Sonst bewegt man sich im Bereich des § 61 InsO.

  • Wenn man sich auf den Standpunkt stellt, dass die USt nicht abzuführen ist, heißt das in der Konsequenz aber doch auch, dass man den verwertenden Gläubiger informieren sollte, die USt direkt ans FA abzuführen. Sonst bewegt man sich im Bereich des § 61 InsO.



    Das sehe ich nicht so. Die Abführungspflicht ist im Gesetz normiert, Verfahrenskostendeckung hat zudem Vorrang. Klarer Fall von Pech gehabt.

    (Wird aber im Rahmen des Sparpakets sicher noch geradegerückt :D)

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  • Okay mit dem Gläubiger ist ein Argument. Aber ich schädige doch nicht meine Masse (§ 61 InsO :gruebel:), damit der Vertragspartner nicht in Anspruch genommen wird.

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  • Ich denke, es könnte schon eine Schädigung sein, wenn man sehenden Auges eine Zahlung in die Masse fließen lässt, die man wegen der absehbaren MUZ dann nicht weiterleiten kann.

  • Aber die Zahlung steht mir zu. Basta. Wenn ich darauf verzichte, schädige ich doch die Masse.

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  • Wo ist der Schaden für die Masse, wenn Du aufgrund der Zahlung MUZ anzeigen musst? Einzig "geschädigt" könnte das Land mit der Stundung sein (oder der Schuldner wenn keine Stundung).

  • Es gibt auch Verfahren ohne Kostenstundung ;). Manchmal glaube ich das schon selbst nicht mehr, soll aber so sein.

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