Aufbewahrung/Aussonderung von Vergleichen

  • Guten Tag!

    Bei uns ist folgende Frage aufgetreten:

    Durch eine Verfügung des PräsOLG wurde angeordnet, dass die Urschriften von Titeln, die von der Vernichtung ausgeschlossen sind, zu Sammelordnern genommen werden sollen. Von diesen ausgenommen wurden u. a. Protokolle der II. Instanz, die einen Vergleich beinhalten.

    Der Grund hierfür kann nicht mehr eindeutig nachvollzogen werden. Weiß jemand vielleicht etwas darüber, ob Protokolle evtl. immer im Orginal in der Akte zu verbleiben haben oder warum diese sonst ausgenommen worden sein könnten?

    Vielen Dank!

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