Bruchrechnen

  • Hallo zusammen,

    ich hab ein (mathematisches) Problem:

    Also, eingetragen sind 6 Eigentümer zu Bruchteilen, 4 x 650/4336 und 2 x 868/4336.

    Jetzt werden 27/100 der 4336/4336 an einen 7 Eigt. verkauft.

    Grundsätzlich ist es kein Prob:

    27/100 für den "7ten" und 73/100 für die "ersten 6".

    Nur wie verteile ich jetzt die 73/100 auf die 4 x 650/4336 und 2 x 868/4336, dass wieder die richtigen Verhältnisse innerhalb der "ersten 6" eingetragen sind, also 4 x 640/4336 und 2 x 868/4336 aus 73/100.

    :eek: :eek: :eek: :gruebel: :gruebel: :gruebel: :confused: :confused:

    Könnt ihr mir da irgendwie helfen, denke Mathe-Leistungskurs könnte helfen.

  • Das kann man aufgrund der bisher gemachten Angaben nicht berechnen.

    Zunächst muss man wissen, wer von den 6 bisherigen Eigentümern welchen Anteil an den Erwerber veräußert. Dies sollte aus der Urkunde ersichtlich sein, denn es müssen ja konkrete MitEigtAnteile aufgelassen werden.

  • In der Urkunde muß zweifelsfrei erkennbar sein, wer was von wem erwirbt. Wenn nicht, Urkunde beanstanden.
    UB muß eigentlich auch den Erwerb dokumentieren.

  • Lt. Urkunde wird von den "ersten 6" ein 27/100 Anteil verkauft. In der Urkunde ist nicht ausgewiesen wieviel jeder einzelne verkauft, lediglich folgender Passus:

    Herr 1 und Frau 2, Herr 3 und Frau 4, Herr 5 und Frau 6 verkaufen an den "Käufer" einen 27/100 Miteigentumsanteil (rechnerisch ca. xxx qm......)
    Mehr steht nicht drin bzgl. der einzelnen verkauften Bruchteile.

  • Dann kann man die Urkunde nur beanstanden.

    Der aufgelassene Miteigentumsanteil ist nicht genau bezeichnet, eine wirksame Auflassung liegt nicht vor.

  • Wie juris2112 und AlterMann. Die bisherigen 6 Eigentümer hatten bislang untereinander folgendes Binnenverhältnis:
    - 4 X 15 Prozent (= 650/4336)
    - 2 X 20 Prozent (= 868/4336).

    Dann wurden wohl 27/100 übertragen, und zwar von allen 6 Eigentümern, jetzt sind es endlich "Die glorreichen Sieben".
    Was die bisherigen "Kümmerlichen Sechs" anbelangt, ist es möglich - nach entsprechender Beanstandung, s. Ausführungen von juris2112 und AlterMann-, dass diese ihr bisheriges Binnenverhältnis (4 X 15 Prozent, 2 X 20 Prozent) beibehalten haben.
    Dann ergibt sich für mich folgendes Bild:
    - 4 X 10,95/100
    - 2 X 14,60/100
    - 1 X 27/100
    -----------------
    Insg. 100/100.

    Offenbar steht die Teilung nach § 3 WEG bevor, daher müsste die Teilungserklärung Auskunft über die geplanten Miteigentumsanteile geben.
    Viel Glück :daumenrau .

  • Der Neue:

    Die Auflassung ist materiell unwirksam, weil sie nicht erkennen lässt, wer welchen MitEigtAnteil auflässt.

    Die Auflassung muss daher unter Angabe der detaillieren MitEigtAnteile für jeden einzelnen auflassenden Veräußerer wiederholt werden. Dann kannst Du Dir allerdings Deine Rechnung sparen, weil sich die zutreffende Berechnung in diesem Fall aus der (neuen) Auflassungsurkunde selbst ergibt.

    Nebenbei: Die von Harald errechneten Zahlen sind etwas "geglättet". Das bisherige prozentuale Eigentumsverhältnis beläuft sich auf 4x 14,990755 % zu 2x 20,018423 %.

  • Hallo zusammen,

    danke für die Ausführungen.
    Konnte am Freitag nicht mehr posten, da mich das Wochende überraschend überollte.
    Drum das späte Danke.

  • ich verstehe das schon vom logischen nicht? hat jeder der 6 Eigentümer meinetwegen 10 qm seiner Wohnung abgegeben? (wie mag das im Lageplan aussehen ;) wenn der 7. ins Bad will, muss er zum ersten, wenn er schlafen will zum 2. usw. LOL (sorry, musste sein):wechlach:

  • Die Beteiligten, der Notar und wohl auch einige hier im Forum verstehen wohl den Sinn des Bruchteileigentums nicht.
    Also: Jeder hat (z. B.) 650/4336tel an dem gesamten Grundstück zu Eigentum und kann auch nur damit hantieren (verkaufen, belasten, usw.). Jede Urkunde muss auch genau sagen, was er womit macht.
    Jeder Anteil ist für sich zu betrachten, könnte ja auch separat in einem GB für sich gebucht sein (bei Vorliegen der entspr. Voraussetzungen).

    Wer in welcher Wohnung sitzt, ist im Moment völlig uninteressant. Jeder hat Eigentum an Allem.

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