Mitteilung der Ausschlagung

  • Demjenigen, dem das Erbe nur durch die Ausschlagung zufällt, nicht dem, dessen Erbteil sich nur erhöht...

    Aber ich hab damals im Nachlass auch die Benachrichtigung an die rausgejagt, wo der Erbteil sich durch Ausschlagung nur erhöht hat.

  • Dass ich die Erhöhung des Erbanteils gleichfalls als Erbschaftsanfall i.S:v. § 1953 II BGB ansehe, ist mir mal außerordentlich negativ von meinem Präsi angrechnet worden....... weil ich soooo viel Arbeit mache..... vor allem dem Nachfolgedienst..... ich sehe es aber immer noch so...

  • Mitteilung bei reiner Erhöhung des Erbteils mache ich nicht. nur wenn es sich um getrennte Erbteile handelt die gesondert ausgeschlagen werden können, dann ja, damit ich die gesondert laufende Frist in gang setze.

  • Ich gebe Cromwell recht. Auch einem bereits als Miterben Berufenen fällt ein zusätzlicher Erbanteil an und er muss daher davon informiert werden.
    Es kann für ihn durchaus von Belang sein z.b. zu wissen, ob er nur für seinen ursprünglichen Anteil der Schulden haftet oder für mehr.

    Für mich stellt sich in diesem Zusammenhang eine andere Frage.
    Was ist, wenn dieser Miterbe bereits vor Anfall des weiteren Anteils eine Erbschaftsannahme erklärt hat?

  • Hallo,

    ich würde das Thema gerne nochmal aufgreifen. Ich war zunächst an einem Gericht, bei dem auch die Erben, deren Erbteil sich nur erhöht hat, von der Ausschlagung informiert wurden. Nun bin ich bei einem Gericht, die nur diejenigen infomiert, die durch die Ausschlagung berufen sind.

    Ich habe schon die Beiträge hier im Formum gelesen und gesehen, dass unterschiedliche Meinungen vertreten werden. In der Kommentierung konnte ich allerdings nichts dazu finden.

    Kennt jemand von euch Rechtsprechung, Literatur oder Kommentierung die eine Meinung dazu äußert?

    Liebe Grüße
    Ani

  • Hallo,

    ich würde das Thema gerne nochmal aufgreifen. Ich war zunächst an einem Gericht, bei dem auch die Erben, deren Erbteil sich nur erhöht hat, von der Ausschlagung informiert wurden. Nun bin ich bei einem Gericht, die nur diejenigen infomiert, die durch die Ausschlagung berufen sind.

    Das muss sich ja nicht gegenseitig ausschließen.

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    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


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