Bestimmtheit beim Windwurfschadensverzicht/forstwirtschaftl. Nutzung

  • Hallo,

    folgende Bewilligung einer Grunddienstbarkeit wurde heute vorgelegt:
    "Der jeweilige Eigentümer des Grundstückes XY hat alle eventuellen Schäden, die infolge höherer Gewalt (Windwurf) oder anlässlich der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung entstehen, zu dulden".
    Eingetragen werden soll das Recht für den jeweiligen Eigentümer eines herrschenden Grundstückes.
    Meine Bedenken bestehen bzgl. der "forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung".
    Würdet Ihr die als ausreichend bestimmt ansehen? Soll das Recht nur den Windwurf als Folge der höheren Gewalt umfassen?
    Danke für Eure Meinung, da die Angelegenheit im Haus schon kontrovers diskutiert wurde.

  • Meine Bedenken bestehen bzgl. der "forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung". Würdet Ihr die als ausreichend bestimmt ansehen?



    Wenn der Verzicht auf Ausgleichsansprüche wegen Einwirkungen, die von einem "Eisenbahnbetrieb" ausgehen, als Inhalt einer Dienstbarkeit nicht zu unbestimmt ist, weil mit dieser Bezeichnung die Tätigkeiten der Bundesbahn "auf einen engen, begrifflich abgrenzbaren Teil" beschränkt seien (vgl. LG Bad Kreuznach Rpfleger 1989, 448), sollte das in Bezug auf eine "forstwirtschafliche Bewirtschaftung" in gleicher Weise gelten.

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