Hallo,
folgende Bewilligung einer Grunddienstbarkeit wurde heute vorgelegt:
"Der jeweilige Eigentümer des Grundstückes XY hat alle eventuellen Schäden, die infolge höherer Gewalt (Windwurf) oder anlässlich der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung entstehen, zu dulden".
Eingetragen werden soll das Recht für den jeweiligen Eigentümer eines herrschenden Grundstückes.
Meine Bedenken bestehen bzgl. der "forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung".
Würdet Ihr die als ausreichend bestimmt ansehen? Soll das Recht nur den Windwurf als Folge der höheren Gewalt umfassen?
Danke für Eure Meinung, da die Angelegenheit im Haus schon kontrovers diskutiert wurde.
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