Guten Morgen Grundbuchfreunde,
ich habe trotz Suche keine Lösung meines Problems entdecken können.
Ich habe ein eingetragenes Nießbrauchsrecht, dass nach Teilung des belasteten Grundstücks auf dem nun verkauften Grundstück(steil) gelöscht werden soll.
Nun stellt sich mir die Kostenfrage!?! Kann ich das quasi als eine Art Mithaftentlassung betrachten und dementsprechend eine 1/4 Gebühr gem. § 68 KostO verlangen??? Aber aus welchem Wert?
Ich danke schon jetzt für eure Hilfe...
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