Teillöschung Nießbrauch - Kosten?

  • Guten Morgen Grundbuchfreunde,

    ich habe trotz Suche keine Lösung meines Problems entdecken können.

    Ich habe ein eingetragenes Nießbrauchsrecht, dass nach Teilung des belasteten Grundstücks auf dem nun verkauften Grundstück(steil) gelöscht werden soll.

    Nun stellt sich mir die Kostenfrage!?! Kann ich das quasi als eine Art Mithaftentlassung betrachten und dementsprechend eine 1/4 Gebühr gem. § 68 KostO verlangen??? Aber aus welchem Wert? :gruebel:

    Ich danke schon jetzt für eure Hilfe...

  • Ich denke, das ist eine Mithaftentlassung.

    Wert: der des Nießbrauchs (wenn Du es genau machen willlst bzw. kannst, bezogen auf den entlassenen Teil), höchstens des entlassenen Grundstücks

  • Hatte mir ja schon gedacht, dass es eigentlich nur der Wert des Nießbrauchs sein kann (bzw. der Wert des entlassenen Grundstücks, wenn dieser niedriger wäre!?), war mir aber unsicher - also, danke für die Hilfe!!!

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