Erstellen der Veräußerungsanzeige

  • Wer ist eigentlich zuständig, die veräußerungsanzeige nach Zuschlag an das FA zu fertigen? Ich bin der Meinung die SE.
    Die macht es auch immer, aber die haben wohl immer "vergessen" bei Objekten mit Inventar, den Wert der beweglichen Gegenstände anzugeben, so dass jetzt mal ne Beschwerde des Erstehers kam, der nach Monaten festgestellt hat, dass er zu viel Grunderw.Steuer gezahlt hat.
    Jetzt schiebt die SE mir den schwarzen Peter zu und meint, das wäre meine Aufgabe, zumindest müsste ich verfügen/ sagen, was alles in die Veräußerungsanzeige rein muss.
    Bin ich da auf dem Holzweg, wenn ich meine, dass das die SE selbständig machen muss?

  • Zuständig müsste ausschließlich die SE sein. Fundstelle kann ich aber nicht liefern.

    Das Problem mit dem Ausweisen des Zubehörs besteht eigentlich immer - nur darf man gerade bei Unterschieden zwischen Verkehrswert incl. Zubehör und dem Steigpreis nicht einfach den festgesetzten Zubehörwert angeben.
    Schließlich wird nicht gesondert geboten.

    Ich kann mich an eine diesbezügliche Anfrage des FA dunkel erinnern, wie allerdings dort dann steuerrechtlich die Sache gelöst wurde, weiß ich nicht.
    Hier wird auch lediglich der Gesamtbetrag angegeben.

  • Wir haben bisher immer nur den Zuschclag ("als Veräußerungsanzeige") ans FA geschickt und gut ist.
    Eine extra Ausweisung des Zubehörs erfolgte nicht und hat auch nie einer gefragt. Und wenn: Wie Anta schon sagt, wie soll man es denn machen? Einigermaßen korrekt wäre nur die prozentuale (Gebot - Verkehrswert) Berücksichtigung.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Mmmh. Stimmt schon mit der verhältnismäßigkeit.
    Ich hab dem FA jetzt nachträglich den damals ermittelten Zubehörwert mitgeteilt und was sie draus machen, bleibt ihnen überlassen.

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