Hallo.
ich habe zum morgigen Versteigerungstermin eine Anmeldung der Kreisverwaltung wegen Zahlung im Wege der Sozialhilfe vorliegen.
Dies fällt doch in RK 5 und kann somit nicht angemeldet werden, oder wie sieht ihr das?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Anmeldung wegen Sozialhilfe
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Äffle -
14. Juni 2010 um 12:05
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Soweit für die Forderung nicht auch eine Zwangssicherungshypothek eingetragen ist (auch schon gesehen) fällt der Anspruch in 10 I 5, Anmeldung reicht somit nicht, insofern sehe ich das wie du :).
Gegebenenfalls möge dir der Gläubiger nachweisen, dass es sich um einen dinglichen Anspruch handelt. -
Wenn wegen dieser Ansprüche das Verfahren betrieben würde, würde er unter Kl. 5 fallen.
Da aber nur angemeldet wurde, kann der Anspruch gar nicht berücksichtigt werden. -
Schließe mich hiro an.
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... Anmeldung der Kreisverwaltung wegen Zahlung im Wege der Sozialhilfe vorliegen....
Zahlung im Wege der Sozialhilfe - wie jetzt? Hat die Kreisverwaltung als Sozialleistung etwa Hypothekenraten bedient, oder Grundsteuern abgeführt, so dass sie meint, diese seien auf sie übergegangen?
Hier würde ich doch noch nachbohren, was genau sich dahinter verbirgt. -
... Anmeldung der Kreisverwaltung wegen Zahlung im Wege der Sozialhilfe vorliegen....
Zahlung im Wege der Sozialhilfe - wie jetzt? Hat die Kreisverwaltung als Sozialleistung etwa Hypothekenraten bedient, oder Grundsteuern abgeführt, so dass sie meint, diese seien auf sie übergegangen?
Hier würde ich doch noch nachbohren, was genau sich dahinter verbirgt.
Ich hatte schon Fälle, in denen die Stadt (Sozialbehörde) dem Eigentümer ein Darlehn gewährt hat und sich hierfür eine Grundschuld hat bestellen lassen.
Die Stadt hat hier aus dem Rang 3 die Ansprüche verfolgt.
Es könnte daher auch ein gleicher SV vorliegen. -
... Anmeldung der Kreisverwaltung wegen Zahlung im Wege der Sozialhilfe vorliegen....
Zahlung im Wege der Sozialhilfe - wie jetzt? Hat die Kreisverwaltung als Sozialleistung etwa Hypothekenraten bedient, oder Grundsteuern abgeführt, so dass sie meint, diese seien auf sie übergegangen?
Hier würde ich doch noch nachbohren, was genau sich dahinter verbirgt.
Ich vermute eher, dass die Stadt eben ganz normal Sozialhilfe geleistet hat, die sich nun aus verwertbarem Vermögen wiederholen will. Ganz häufig begegnet man da der Ansicht, dass das bevorrechtigte Ansprüche seien. Aber nicht im ZVG.
Ich hatte schon Fälle, in denen die Stadt (Sozialbehörde) dem Eigentümer ein Darlehn gewährt hat und sich hierfür eine Grundschuld hat bestellen lassen.
Die Stadt hat hier aus dem Rang 3 die Ansprüche verfolgt.
Es könnte daher auch ein gleicher SV vorliegen.
Rang 3? Du meinst bestimmt 4 oder? -
Ich hatte schon Fälle, in denen die Stadt (Sozialbehörde) dem Eigentümer ein Darlehn gewährt hat und sich hierfür eine Grundschuld hat bestellen lassen.
Die Stadt hat hier aus dem Rang 3 die Ansprüche verfolgt.
Es könnte daher auch ein gleicher SV vorliegen.
Rang 3? Du meinst bestimmt 4 oder?
Ja Mist, vertippt -
Die Kreisverwaltung hat sich keine Grundschuld eintragen lassen, sie hat einfach ihren Bescheid vorgelegt und diese Kosten angemeldet.
Danke für eure Antworten!
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