Vollmachtsnachweis durch Bezugnahme auf Amtsblatt

  • Moin allerseits

    Habe hier ab und zu ein Problem mit Bevollmächtigten einer Behörde, die vor 15 oder 20 Jahren bevollmächtigt wurden. Diese legen Ihre Vollmacht bei Vertragsbeurkundung nicht vor, sondern nehmen Bezug auf das Amtsblatt, da dadurch die Vollmacht offenkundig wäre.
    Unser Beschwerdegericht war der Meinung, das dies zulässig ist und daß es schneller geht, sämtliche Folgejahrgänge auf einen Widerruf zu überprüfen, als eine entprechende Vollmachtsbestätigung der vertretenen Behörde zu verlangen.

    Wie sieht es denn im Rest der Republik aus, ich finde die Entscheidung dermaßen weltfremd, da uns das Amtsblatt nur online zur Verfügung steht und die Leistungskapazität unserer Datenleitungen nicht gerade einen schnellen Abruf ermöglich macht.

    Gibt es irgendwo eine Entscheidung, die eine Bezugnahme auf das Amtsblatt hinsichtlich des Fortbestandes einer Vollmacht für unzulässig erklärt?

    Vielen Dank für Eure Hilfe

  • Die Vollmacht ist offenkundig und damit wäre ihr Widerruf, der im Amtsblatt veröffentlicht ist, ebenfalls offenkundig. Ich fürchte, Du kommst nicht dann um das Nachschauen herum. Eine Entscheidung dazu kenne ich nicht.

    Werden denn die Widerrufe bei Euch ebenfalls veröffentlicht? Vielleicht ist das ein Ansatz...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • es nehmen immer mehr Antragsteller/Beteiligte Bezug auf Veröffentlichungen im Amtsblatt oder sogar im Internet (z.B. jetzt auch Banken hins. Rechtsnachfolgen!). Wir akzeptieren das auch wenn die Sucherei ganz schön nervig ist...

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