Moin allerseits
Habe hier ab und zu ein Problem mit Bevollmächtigten einer Behörde, die vor 15 oder 20 Jahren bevollmächtigt wurden. Diese legen Ihre Vollmacht bei Vertragsbeurkundung nicht vor, sondern nehmen Bezug auf das Amtsblatt, da dadurch die Vollmacht offenkundig wäre.
Unser Beschwerdegericht war der Meinung, das dies zulässig ist und daß es schneller geht, sämtliche Folgejahrgänge auf einen Widerruf zu überprüfen, als eine entprechende Vollmachtsbestätigung der vertretenen Behörde zu verlangen.
Wie sieht es denn im Rest der Republik aus, ich finde die Entscheidung dermaßen weltfremd, da uns das Amtsblatt nur online zur Verfügung steht und die Leistungskapazität unserer Datenleitungen nicht gerade einen schnellen Abruf ermöglich macht.
Gibt es irgendwo eine Entscheidung, die eine Bezugnahme auf das Amtsblatt hinsichtlich des Fortbestandes einer Vollmacht für unzulässig erklärt?
Vielen Dank für Eure Hilfe
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