Sanierungsvermerk und Abtretung

  • Hallo,

    im Grundbuch ist ein Sanierungsvermerk eingetragen. Gewahrt werden soll die Abtretung eines Grundpfandrechtes an einem Grundstück. Das Grundpfandrecht wurde viele Jahre vor dem Sanierungsvermerk eingetragen.
    Schöner/Stöber 14.Auflage Randnummer 3886 geht davon aus, daß die Abtretung eines genehmigten Rechtes keiner Genehmigung der Sanierungsbehörde bedarf. Wie sieht es aber wohl bei "nicht genehmigten" Grundpfandrechten aus (Recht vor San.vermerk eingetragen)? Danke für Eure Hilfe.

  • Ich habe die 14. Aufl. nicht zur Hand, denke aber, dass keine Genehmigung notwendig ist, da das Recht nicht neu bestellt wird.

    Man kann ja dem Gläubiger schlecht verbieten, sein bereits eingetragenes Recht abzutreten ;)

  • Ich habe die 14. Aufl. nicht zur Hand, denke aber, dass keine Genehmigung notwendig ist, da das Recht nicht neu bestellt wird.

    Man kann ja dem Gläubiger schlecht verbieten, sein bereits eingetragenes Recht abzutreten ;)



    :dito: sehe ich genauso . . .

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