Antrag nach § 765a ZPO

  • Ich habe einen Antrag nach § 765a ZPO. Der Schuldner legte ein ärztliches Attest vor, in dem bestätigt wird, dass sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat. Der Schuldner äußerte Suizidabsichten. Der Verlust des Eigenheims würde eine dramatische Verschlechterung des Gesundheitszustands bedeuten. Ich habe das Verfahren bis zur Entscheidung über den Vollstreckungsschutzantrag einstweilen eingestellt und den Versteigerungstermin aufgehoben. Doch wie soll ich jetzt weiter verfahren. Kann mir jemand einen Rat geben?

  • Der Sachverhalt ist besonders gründlich aufzuklären.
    Über die Suchfunktion findet man hier einiges zu dem Thema.
    Sind mit der Einstellung Auflagen und Maßnahmen verbunden? Läuft eine Betreuung? Ist die nach dem PsychKG zuständige Stelle in Kenntnis gesetzt?

  • Ich beschäftige mich zurzeit mit dem gleichen Thema und bin wie folgt vorgegangen:

    Termin nicht aufgehoben sondern durchgeführt unter Hinweis auf den vorliegenden Antrag (ohne die Begründung bekannt zu geben). Der Antrag wurde mir aber auch erst im Sitzungssaal überreicht. Verkündungstermin bestimmt.

    Da ich den Zuschlag in diesem Verfahren dennoch erteilen möchte, habe ich das Ordnungsamt und Betreuungsgericht sowie das Jugendamt in die Spur geschickt. Ordnungsamt prüft, ob Unterbringung für 24 Stunden am Tag des Verkündungstermins erforderlich ist, Betreuungsgericht prüft erst dann weiter, wenn tatsächlich Unterbringung nach dem Freiheitsentziehungsgesetz erfolgt. Falls also eine weitergehende Unterbringung erforderlich wäre. Jugendamt kümmert sich um die Kinder.

    Da du aber bereits eingestellt hast: In diesem Fall würde ich ein amtsärztliches Gutachten einholen (falls nicht bereits ein Gutachten von einem Facharzt vorliegt) und insbesondere auch nach einem möglichen Therapieplan (stationäre oder ambulante Therapie, voraussichtliche Länge der Therapie bis Fortsetzung ungefähr erfolgen kann, etc) fragen.

    Eine Einstellung kommt für mich dann nur für einen bestimmten Zeitraum in Betracht und dann auch nur unter konkreten Auflagen (Therapienachweis etc.).

    Ich hoffe, das hilft dir erst mal weiter. Bei Bedarf näheres gerne auch per Pin.

    Mich beschäftigt so ein Antrag sehr, zum Glück kommt's selten vor. Irgendwie geht man abends damit ins Bett und wacht mogens wieder damit auf, weil man eben nicht weiß: meint der es jetzt ernst oder ist es reine Hinhaltetaktik? Ich fürchte, in meinem Fall ist es beides.

    Oft macht man sich das Leben schwer, obwohl es gar nicht nötig wär. ;)

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