Hier wurde im Oktober ein notarielles Testament eröffnet. Erst vor kurzem ist aufgefallen, dass es noch ein weiteres Testament in Verwahrung bei einem anderen Amtsgericht gab. Der Hinweis in der ZTR-Mitteilung ist leider bei der ersten Eröffnung übersehen worden und bei dem auswärtigen Gericht hat man sich darüberhinaus auch eine ganze Weile Zeit gelassen. Dieses zweite Testament ist zwischenzeitlich ebenfalls eröffnet und (natürlich) vollkommen konträr zu der ersten Verfügung.
Die im ersten Testament eingesetzte Alleinerbin hat wohl mittels der begl. Abschr. und dem Eröffnungsprotokoll verfügt. Eine Bank hat mich diesbezüglich heute angerufen.
Eine Einziehung des Protokolls kommt ja nicht in Frage, aber habt ihr vielleicht eine Idee um die Sache wieder etwas ins rechtliche Lot zu rücken?