Hallo,
in der mir vorliegenden Sache, ist laut Grundbuch die "Einverständniserklärung" sämtlicher Wohnungseigentümer erforderlich, sofern die 1. Hypothek noch nicht abgetragen ist. Das WEG wurde 1965 angelegt. Die Eigentümerin hat nie eine Hypothek eintragen lassen.
Nunmehr wurde das WEG veräußert. Eine Finanzierungsgrundschuld wurde hierfür bereits eingetragen.
Selbstverständlich ist die Grundakte mit den damaligen Urkunde nicht auffindbar.
Ist eine Erklärung der Wohnungseigentümer erforderlich?