Zustimmung WEG bei Veräußerung

  • Hallo,

    in der mir vorliegenden Sache, ist laut Grundbuch die "Einverständniserklärung" sämtlicher Wohnungseigentümer erforderlich, sofern die 1. Hypothek noch nicht abgetragen ist. Das WEG wurde 1965 angelegt. Die Eigentümerin hat nie eine Hypothek eintragen lassen.

    Nunmehr wurde das WEG veräußert. Eine Finanzierungsgrundschuld wurde hierfür bereits eingetragen.

    Selbstverständlich ist die Grundakte mit den damaligen Urkunde nicht auffindbar.

    Ist eine Erklärung der Wohnungseigentümer erforderlich?

  • Da nie eine Hypothek durch die Eigentümerin bestellt wurde, würde ich jetzt keine Zustimmung verlangen.

    Ich nehme an, dass des sich bei der Formulierung "1.Hypothek" um die Finanzierungshypothek der teilenden Eigentümerin handelt, um das WEG zu erstellen.

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