fehlende Eintragung

  • Hab hier ne Anmeldung eines Vorstandswechsels. Anhand des Protokolls habe ich nun gesehen, dass der nun neu bestellte Schriftführer (= Teil des Vorstands) einen Schriftführer ablöst, der bisher allerdings nicht eingetragen war. Muss ich jetzt darauf hinwirken, dass der Abgelöste noch eingetragen wird oder kann ich gleich den neuen eintragen??

  • M.E. ist der alte ebenfalls nachzutragen. Ich lasse mir da eine ( lückenlose) Liste der Besetzung der Vorstandsmitglieder geben, soweit es streitig/nicht klar ist.

    Auch der bisherige, nicht eingetragene ist einzutragen. Lass Dir das Wahlprotokoll vorlegen, auf welchem der nun bereits wieder ausgeschiedene gewählt wurde. Förmlich könnte man wohl sagar noch auf Anmeldung bestehen, aber das lase ich.

    Dann eintragen
    a) den amtierenden Vorstand +
    b) "der bislang nicht eingetragen gewesene XY ist aus dem Vorstand ausgeschieden"

  • Bei uns kommt es recht häufig vor, dass sich die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder zwischenzeitlich geändert haben und wir dies nie angemeldet bekommen haben, sodass das VR eigentlich oftmals nicht aktuell ist. Wenn dann ein neuer (sorgfältigerer) Vorstand seinen Wechsel anmeldet, lassen wir uns den lückenlose Nachweis des Wechsels des zuletzt eingetragenen Vorstandsmitglieds durch Versammlungsprotokolle bis zu dem in der jüngsten Mitgliederversammlung Gewählten erbringen.
    Allerdings tragen wird den bisherigen nicht angemeldeten Vorstand (der ja nunmehr eh ausgeschieden ist) nicht mehr - im Gegensatz zu Diabolo - ein. Bei der Neueintragung des nun angemeldeten Vorstandsmitglieds geben wir dann zusammen als ausgeschiedenes Vorstandsmitglied das bisher im VR ersichtlich eingetragene an.

  • Dann müsste der Verein doch eigentlich auch den zuletzt eingetragenen VS als "ausgeschieden" anmelden. Ich habe die aus Lerngründen gepiesackt bis zum Umfallen. Mir hat man alle versäumte Wahlen hübsch angemeldet und auch das Ausscheiden gleich mit. Einmal hatte ich eine Liste von 5 Namen untereinander...nur so lernen die das. Zum Glück kam es selten vor. Ich habe immer ordentlich Druck verteilt und regelmäßig die "übliche Anfrage" durchgeführt.:D

  • Wegen § 68 BGB ist, wie von Diabolo beschrieben, anzumelden und einzutragen:

    ...
    a) den amtierenden Vorstand +
    b) "der bislang nicht eingetragen gewesene XY ist aus dem Vorstand ausgeschieden"

    @ Diabolo:

    Trägst Du den "bislang nicht eingetragenen" Posteninhaber ohne Anmeldung nach, wenn das Wahlprotokoll vorliegt? :gruebel:

    Anmeldung ist m. E. für Eintragung notwendig.

  • @ 13:
    Je nachdem, ob es zu Schulungszwecken erforderlich ist.........

    Eigentlich gehört die Anmeldung dazu. Auf der anderen Seite werden dann die gestraft ( die amtierenden), die für die Schlamperei der vergangenen Vorständlern nichts können

  • Das ist zwar schon richtig, muss nach meiner Ansicht aber hingenommen werden. Ich sehe keine Veranlassung, aus Rücksichtnahme gegenüber einem unschuldigen VS den § 68 BGB zu umgehen. Sollen die sich doch danach untereinander kloppen. Vielleicht gibt´s dann schon bald wieder einen Rücktritt, der dann zumindest umgehend angemeldet wird... :teufel:

  • Oh Gott, eins meiner Lieblingsthemen...:ironie:
    Zu den Zeiten vor dem elektronischen Register nabe ich immer darauf bestanden, dass das Vereinsregister lückenlos zu führen ist und habe mir deshalb alle zwischenzeitlich erfolgten Änderungen nachweisen und anmelden lassen.
    Jetzt, nach Einführung des elektronischen Registers, habe ich mich der Meinung im MüKo angeschlossen (Zitat: "Das Vereinsregister dient nicht der lückenlosen Dokumentation von Person und Anzahl der Personen, die es bis zur Vorstandszugehörigkeit gebracht haben, sondern der aktuellen Publizität der Vertretungsverhältnisse (§ 68 BGB"). Ansonsten würde es m.E. auch keinen Sinn machen, dass als Standard ein aktueller Ausdruck übersandt wird, wenn lediglich ein Ausdruck beantragt wurde. Wer einen chronologischen Ausdruck möchte, muss dies gesondert beantragen.
    Bei uns im Gericht wird es daher grundsätzlich so gehandhabt wie bei VIP:

    Zitat

    Wenn dann ein neuer (sorgfältigerer) Vorstand seinen Wechsel anmeldet, lassen wir uns den lückenlose Nachweis des Wechsels des zuletzt eingetragenen Vorstandsmitglieds durch Versammlungsprotokolle bis zu dem in der jüngsten Mitgliederversammlung Gewählten erbringen.
    Allerdings tragen wird den bisherigen nicht angemeldeten Vorstand (der ja nunmehr eh ausgeschieden ist) nicht mehr - im Gegensatz zu Diabolo - ein. Bei der Neueintragung des nun angemeldeten Vorstandsmitglieds geben wir dann zusammen als ausgeschiedenes Vorstandsmitglied das bisher im VR ersichtlich eingetragene an.

    Aber: Wenn das ausdrücklich mit angemeldet wird, tragen wir auch die "Zwischen-"Vorstände ein mit dem Zusatz "Bestellt und wieder ausgeschieden als ..."

  • Wenn das ausdrücklich mit angemeldet wird, tragen wir auch die "Zwischen-"Vorstände ein mit dem Zusatz "Bestellt und wieder ausgeschieden als ..."



    Seit der Zentralisierung klingt das schon fast wie im Kaufhaus: "Bestellt und wieder abbestellt"... :wechlach:

  • Seit der Zentralisierung klingt das schon fast wie im Kaufhaus: "Bestellt und wieder abbestellt"... :wechlach:


    Stimmt schon, aber das ist halt der vom Programm vorgegebene Baustein, der auch nicht (zentral) abgeändert wird, da ja ausdrücklich eine Vereinheitlichung der Eintragungstexte gewünscht wird. Und da ich zu faul bin, das jedesmal abzuändern bzw. zu löschen und einen neuen Eintragungszusatz voranzustellen (ändern geht nicht...:mad: ) leiste ich so eben meinen Beitrag zum Justiz-Einheitsbrei...;)
    Aber ganz ehrlich: Andere Sachen in RegisSTAR stören mich weit mehr, vor allem bei den Texten zu den Kommanditisten ...:(

  • Es ist ja wie immer: An den maßgeblichen Stellen sind die Leute, die überall schon mal gesessen haben, nur nicht in der Praxis - daher kommen solche Texte zustande. Aber soooo wichtig ist das VR ja eh nicht, zumal es ja schon diverse Male als Auslaufmodell gehandelt worden ist. Es gibt wahrlich Wichtigeres...

  • Aber man kann noch froh sein, dass es nicht wirklich "Bestellt und wieder abbestellt" heißt (wäre ja auch möglich gewesen :D ).
    Ich tröste mich damit, dass die wenigsten Leute meine Eintragung selbst zu sehen bekommen, weil ja fast nur noch aktuelle Ausdrucke erstellt werden.

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