Spanisches Urteil/Vollstreckung in Deutschland

  • Aus einem spanischen Urteil soll in Deutschland vollstreckt werden. Geht das? Bzw. kann mir jemand sagen, wo ich das nachschlagen kann? In der ZRHO werd ich nicht fündig.

  • Derzeit werden Entscheidungen/Vergleiche aus den anderen EU-Mitgliedstaaten, die zuvor nicht als Europ. Vollstreckungstitel über unbestrittene Forderungen bestätigt wurden, noch nicht automatisch im Inland anerkannt.
    Die Gläubigerpartei muss zunächst ein bes. Zwischenverfahren für die Anerkennung in den anderen EU-Mitgliedstaaten (bekannt als "Exequaturverfahren") beantragen.
    Mit anderen Worten:
    Die Vollstreckung aus dem spanischen Urteil im Inland ist erst möglich, nachdem das inländische Landgericht erklärt hat, dass die spanische Entscheidung im Inland vollstreckbar ist.

    Die Gläubigerpartei benötigt für die Zwangsvollstreckung im Inland folgende Unterlagen:
    (vollstr.) Ausfertigung des spanischen Urteils mit Zustellungsvermerk -ggfs. mit Rechtskraftvermerk -,
    eine Bescheinigung des spanischen Gerichts unter Verwendung des Formblatts in Anhang V VO (EG) Nr. 44/2001,
    die Vollstreckungsbarerklärung des spanischen Urteils durch das inländische Landgericht mit Zustellungsbescheinigung.

    Hinsichtlich der grenzüberschreitenden Zwangsvollstreckung
    wird auf das Justizportal NRW Bezug genommen:
    https://www.justiz.nrw/BS/rechtimausl…/zv/3/index.php

    Weitere Einzelheiten können der entsprechenden Info entnommen werden:
    https://www.justiz.nrw/BS/rechtimausl…uessel-I-vo.pdf

    Aus der vorgenannten Info ergeben sich insbes. die vorzulegenden Unterlagen im Vollstreckbarerklärungsverfahren.
    Die Info enthält u. a. ein Muster des Antrags auf Vollstreckbarerklärung.

    5 Mal editiert, zuletzt von rolli (16. April 2018 um 23:09)

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