Zwangshypothek löschen nach teilweiser Aufhebung des Titels

  • Hallo zusammen :)

    Ein Kollege hat folgenden Fall:

    Eingetragen ist im GB eine Zwangshypo aufgrund eines Versäuminurteils . . .

    Dieses wurde nun durch ein Endurteil geändert, der Beklagte wurde zur Zahlung eines geringeren Betrages verurteilt.

    Jetzt stellt der BeklagtenRA Antrag auf Löschung der Zwangshypothek . . . allerdings ist das Endurteil noch nicht rechtskräftig . . .

    Der Unrichtigkeitsnachweis ist doch frühestens dann geführt, wenn das Endurteil rechtskräftig ist . . . wie seht ihr das :gruebel:

    Kann/darf die Zwangshypo überhaupt gelöscht werden :confused:

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