Grundbuchberichtigung und Nachlassinsolvenz

  • Hallo!

    Hatte eigentlich noch nie etwas mit Nachlassinsolvenz zu tun.
    Darum folgende Frage:

    Besteht eine Grundbuchberichtigungsverpflichtung nach § 82 GBO bei eröffnetem Nachlassinsolvenzverfahren über den Nachlass des Eigentümers?

    Folgender Fall:

    Eigentümer A ist verstorben und wird gemäß erteiltem Erbschein beerbt von B.
    Über den Nachlass des A ist das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet und ein entsprechender Vermerk im Grundbuch eingetragen.
    Macht es überhaupt Sinn, jetzt den Erben ins Grunbuch als neuen Eigentümer einzutragen? Wenn eine Verpflichtung nach § 82 GBO (für den Insolverwalter oder den Erben) besteht, sollte trotzdem eine Eintragung zurückgestellt werden?

    Gruß
    Indy4

  • Hallo Indy!

    Ich hatte diesen Fall in der Praxis auch noch nicht, aber m.E. ist auch der Nachlassinsolvenzverwalter Verpflichteter i. S. d. § 82 GBO. Für den Nachlassverwalter wird in den einschlägigen Kommentaren eine entsprechende Verpflichtung bejaht, wenn ihm die Verwaltung des Grundstücks zusteht und mir fallen keine Gründe ein, die gegen eine Gleichbehandlung von Nachlassverwalter und Nachlassinsolvenzverwalter sprechen.
    Allerdings würde ich, auch wenn eine Verpflichtung nach § 82 GBO besteht, ein Verfahren nicht unbedingt sofort einleiten. Ziel der Nachlassinsolvenz ist doch die Befriedigung der Gläubiger. Kann man da nicht davon ausgehen, dass demnächst eine Verwertung des Grundstücks bevorsteht?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!