Hallo!
Hatte eigentlich noch nie etwas mit Nachlassinsolvenz zu tun.
Darum folgende Frage:
Besteht eine Grundbuchberichtigungsverpflichtung nach § 82 GBO bei eröffnetem Nachlassinsolvenzverfahren über den Nachlass des Eigentümers?
Folgender Fall:
Eigentümer A ist verstorben und wird gemäß erteiltem Erbschein beerbt von B.
Über den Nachlass des A ist das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet und ein entsprechender Vermerk im Grundbuch eingetragen.
Macht es überhaupt Sinn, jetzt den Erben ins Grunbuch als neuen Eigentümer einzutragen? Wenn eine Verpflichtung nach § 82 GBO (für den Insolverwalter oder den Erben) besteht, sollte trotzdem eine Eintragung zurückgestellt werden?
Gruß
Indy4
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