Liebe Experten,
habe bis jetzt nicht gefunden, welche Forderungen/Wertpapiere von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zur Anlage von Mündelgeld für geeignet erklärt worden sind....
Ich will der Bankentante schon genau erklären, dass der Immobilienfonds nicht mündelsicher ist.
Ich hasse Betreuer, die von dem Geschäft überhaupt nix verstehen und sich von den Bankberatern alles aufquasseln lassen und ich mich dann damit rumplagen soll *argh*
Zitat: "Haben Sie die Anlageform überhaupt verstanden?" "Nein, aber ich kenn doch die Frau Sch... von der X-Bank jetzt schon so lange"
(Sorry kleiner Motzausbruch am Morgen)
Bin für jede Hilfe dankbar!!
§ 1807 I Nr. 4 BGB von der Bundesregierung für mündelsicher erklärt
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Super-Juli -
23. Juni 2010 um 09:39
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