Rechtsmittel gegen Beschluss des LG

  • Hallo!

    Eine meiner Akten war wegen einer Beschwerde beim LG. Die Beschwerde wurde nun zurückgewiesen :lgbestat:

    Da dieser Beschluss des LG keine Rechtsmittelbelehrung enthält, frag ich mich nun, ob und wenn ja welches Rechtsmittel in welcher Frist vom Beschwerdeführer eingelegt werden kann!?:gruebel:

    Es geht mir darum, ob ich erstmal ein Rechtskraftzeugnis vom LG anfordere bevor ich mit der Vollstreckung meines Zwangsgeldes weitermache...

  • Ein GBO-Verfahren oder nicht? (Klingt etwas nach FamFG...)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ja, ist ein GBO-Verfahren. Es geht um ein Grundbuchberichtigungsverfahren, bei dem mein potenzieller Erbe sich weigert einen Erbschein zu beantragen.

    Gilt den § 78 GBO seit Einführung des FamFG noch? Und wie ist die Beschwerdefrist????

  • Also Altrecht.
    Dann gilt § 78 GBO a.F., mithin unbefristete weitere Beschwerde zum OLG. Insoweit sind noch die §§ 79 und 80 GBO zu beachten. Das kann Dir als GBA aber egal sein, solange sie nicht eingelegt ist.

    Auch unter FamFG gibt es einen neuen § 78 GBO, der aber wegen des neuen Rechtszuges (unter Wegfall von §§ 79 und 80) anders ist.

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  • Ja, ist ein GBO-Verfahren. Es geht um ein Grundbuchberichtigungsverfahren, bei dem mein potenzieller Erbe sich weigert einen Erbschein zu beantragen.

    Gilt den § 78 GBO seit Einführung des FamFG noch? Und wie ist die Beschwerdefrist????



    Hallo Franzy,hast Du diese Entscheidung auch eventuell irgendwo eingestellt. Interessiere mich ggf. für die Entscheidung.LG, Carsten369

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