Hallo zusammen,
ich hab einen Antrag auf Löschung des Inso-Vermerks vom Verwalter der so nicht zu vollziehen war. Habe beanstandet.
Jetzt hab ich ein Ersuchen des InsoGerichts bekommen den Inso-Vermerk zu löschen.
Muss ich den Antrag des Verwalters zurücknehmen lassen oder hat sich der durch das Ersuchen erledigt?
Wenn er den Antrag zurücknimmt, muss er das gem § 31 S. 2 GBO tun, oder reicht die Antragsrücknahme in Schriftform, weil man es unter § 31 S. 2 packen kann?
Dank für eure Meinungen
Löschung Inso-Vermerk
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Treib nicht so einen Aufwand und lösch den Insovermerk aufgrund Ersuchen und des Antrags. Die beiden ergänzen sich halt.
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Treib nicht so einen Aufwand und lösch den Insovermerk aufgrund Ersuchen und des Antrags. Die beiden ergänzen sich halt.
Genau das hab ich auch eben gedacht -
Treib nicht so einen Aufwand und lösch den Insovermerk aufgrund Ersuchen und des Antrags. Die beiden ergänzen sich halt.
Genau das hab ich auch eben gedacht
Eine Wellenlänge ??:D -
Ein pragmatischer Tsunami gegen das steife Gerüst des Gesetzes.;)
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Treib nicht so einen Aufwand und lösch den Insovermerk aufgrund Ersuchen und des Antrags. Die beiden ergänzen sich halt.
Genau das hab ich auch eben gedacht
Eine Wellenlänge ??:D
Vielleicht kennen wir uns??;) -
Vielleicht kennen wir uns??;)
Ach ??? Ich glaub ich kann mich schwach erinnern:D. -
Ein pragmatischer Tsunami gegen das steife Gerüst des Gesetzes.;)
Ich geb Dir wie - fast - immer Recht:).
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