Prozesskostenhilfe mit Raten und teilweise Kostentragung

  • Hallo ihr, ich habe ein Verfahren bei dem die Kostenentscheidung so lautete, dass der Kl 1/10 der Kosten zu tragen hatte und der Beklagte 9/10; habe dem Kl aus der Staatskasse seine PKH-Vergütung bezahlt und einen KFB gem. § 106 ZPO für den Kl erlassen; es erfolge u.a. ein Übergang auf die Staatskasse in Höhe von 500 €.
    Kl hat PKH mit Raten; der Beklagte ohne; wie handhabe ich das jetzt eigentlich mit der Ratenfestsetzung für den Kläger; muss ich da auch eine Schlusskostenrechnung über die ausgezahlte RA-Vergütung und anteilige Gerichtskosten machen; oder erfolgt bald darauf eine Einstellung weil der Kl ja nur 1/10 der Kosten zu tragen hat?

  • 1/10 hat der Kläger zu tragen. Die ausgezahlte PKH-Vergütung wird mithin nicht vollumfänglich von dem Beklagten einzutreiben sein. Die übrige Differenz ist im Ratenwege einzuziehen. Ggf. besteht ja auch noch ein Gerichtskostenanspruch.

    Wenn du die Kohle schonmal wiederkriegen kannst, dann tu's auch ;)

  • Ich häng meine Frage hier mal an, weil es ungefähr passt:

    Konstellation wie oben (Kl 1/10 der Kosten zu tragen hatte und der Beklagte 9/10; habe dem Kl aus der Staatskasse seine PKH-Vergütung bezahlt), Wert ist bei mir aber unter 3.000,00 €, VKH-Vergütung wurde ausgezahlt, § 106er- Anträge werden nicht gestellt.

    Wie berechne ich den Übergang? Berücksichtige ich die Kosten des Unterlegenen (Bekl) fiktiv bei der Berechnung des Übergangs ?

    Ich hoffe, ich habe es kurz, aber verständlich erklärt;)

    Danke für die Rückmeldungen kurz vor dem Wochenende....

    "Man muss denken wie die wenigsten und reden wie die meisten."
    (Arthur Schopenhauer)

  • Die Kosten des Unterlegenen sind m.E. bei der Berechnung des Überganges zu berücksichtigen. Das er diese (bisher) nicht zahlen musste ist unerheblich.
    Diese könnte ja ggf. im Rahmen des 120a ZPO später noch erfordert werden. In diesem Fall würde dem Beklagten ein Nachteil erwachsen, weil seine Kosten bei der Ausgleichung nicht berücksichtigt wurden. Soweit er dadurch bevorteilt ist, ist das gerade Zweck der PKH.

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