Erbverzicht auf best. Gegenstände

  • Hallo,
    ich habe folgenden Fall:
    Erbscheinsantrag mit dem Inhalt, dass E beerbt worden ist von seiner Frau F zu 1/2 Anteil und von seinen drei Kindern A, B und C zu je 1/6 Anteil nach gesetzl. Erbfolge.
    Aber Sohn A hat durch Urkunde auf Erb-, Pflichtteils- und Ergänzungsansprüche nach seinen Eltern verzichtet, gegenständlich beschränkt auf ein Grundstück. Eine Beschränkung auf reale Vermögenteile oder best. Gegenstände ist jedoch nicht möglich, § 2346 BGB.
    Wie gehe ich weiter vor?

  • "Der Erschienene zu 3. (also Sohn A) verzichtet hiermit jeweils für sich auf das ihm beim Tode der Erschienenen zu 1. und 2. (seine Eltern) zustehende gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht bezügl. des Grundstücks Gemarkung PB... . Dieser Verzicht betrifft insbesondere Erb-, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche."

  • Unbegreiflich, was manche Notare beurkunden.

    Entweder Du hältst den Erbverzicht für unwirksam oder Du setzt die Werte zueinander in Verhältnis, um zu einem quotalen Verzicht zu kommen (vgl. Palandt/Edenhofer § 2346 Rn.3).

  • Erfolgte der Verzicht in einem Schenkungsvertrag, in dem das betreffende Grundstück das Erblasservermögen verließ? In diesem Fall würde ich eine Auslegung prüfen, wonach nur ein Ausschluss der Ausgleichung gewollt war.

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