• Das Kabinett plant Staklingopfer besser zu schützen bzw. die Täter härter zu bestrafen.
    http://www.bundesregierung.de/Nachrichten-,4…r-schuetzen.htm
    Auch die Polizei soll somit mehr Handlungsspielraum und -pflicht bekommen.
    Das sollte sinnvoller sein, als z.Zt. immer nur der Hinweis: "Da können wir nichts machen, da brauchen Sie eine einstweilige Verfügung!"...... [Blockierte Grafik: http://www.justizforum.nrw.de/images/smiles/icon_confused.gif] [Blockierte Grafik: http://www.justizforum.nrw.de/images/smiles/icon_wink.gif]

    Verliere immer den ganzen Verstand - ein halber verwirrt nur! :grin:

  • Na hoffentlich wird's ein gut durchdachtes Gesetz und nicht so ein Murks wie das GewSchG, wo man schon die Zuständigkeitsregelungen kaum versteht!

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Zitat von Ulf

    Na hoffentlich wird's ein gut durchdachtes Gesetz und nicht so ein Murks wie das GewSchG, wo man schon die Zuständigkeitsregelungen kaum versteht!



    Notwendig ist eine solche Maßnahme wohl allemal, allein ich teile die Befürchtungen von Ulf, dass man letztlich die Anwendung des Gesetzes verpasst, weil man vor lauter unverständlichem Kram mit dem Lesen nicht fertig wird. Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich wieder mal zuletzt...

  • ich hatte mal kurzzeitig nen foren-stalker.

    ihm mit irgend nem posting mal auf den schlips getreten hat der fortan zu jedem beitrag von mir irgend son unsachliches gemecker abgelassen.

    da stalker aber häufig anonym agieren, wüsste ich nicht, was ein gesetz da bringen sollte. ausserdem ist es ja nun mal grundsätzlich nichts widerrechtliches, jemandem häufig nachrichten zu schicken oder sich in denselben locations aufzuhalten. wie will man da die grenze zwischen harmlos und strafbar ziehen?

  • Was ich aufgrund dieses Gesetzes auch befürchte, ist ein Ansturm auf die Rechtsantragstellen. Jeder, der sich jetzt irgendwie "bedroht" fühlt, wird nun geschützt werden wollen. Das geht schon los bei Frauen, die ständig Nachrichten von unglücklich Verliebten bekommen.
    Was aber ( leider ) sicher auch passieren könnte: Was passiert, wenn sich jemand, der mal ein paar SMS mehr schreibt, sich auf einmal wegen Stalking strafrechtlich verfolgt sieht? Ich könnte mir denken, dass die dann eher aus Wut gewalttätig werden und sich nicht mehr nur auf Nachrichten oder Nachstellen beschränken. Im Zweifel könnte dieses Gesetz mehr schaden, als es nützt.

    Die Kunst des Lebens besteht mehr im Ringen als im Tanzen. ( Marc Aurel )

  • Zitat

    Was ich aufgrund dieses Gesetzes auch befürchte, ist ein Ansturm auf die Rechtsantragstellen. Jeder, der sich jetzt irgendwie "bedroht" fühlt, wird nun geschützt werden wollen.

    Das ist nach dem derzeit gültigen GewSchG schon so, da dies "Stalking" auch schon erfasst, § 1 Abs. 2 Nr. 2 b) GewSchG.
    Ich würde an einem solchen Gesetz begrüßen, dass die Polizei schon mehr in die Pflicht genommen wird. Denn diese schickt die Leute zu den Rechtsantragstellen, da sie derzeit "nichts machen können".

    Das Problem mit den Ex-Partnern wird bleiben und insbesondere wenn Umgangsrechte/Besuchsrechte mit ins Spiel kommen weiterhin sehr kompliziert.

    Die Zuständigkeitsregelung des GewSchG ist im übrigen aber doch relativ schnell geklärt worden und (zumindest hier) auch unproblematisch!

    Verliere immer den ganzen Verstand - ein halber verwirrt nur! :grin:

  • Zitat von Tina

    Das Problem mit den Ex-Partnern wird bleiben und insbesondere wenn Umgangsrechte/Besuchsrechte mit ins Spiel kommen weiterhin sehr kompliziert.



    die leute brauchen gar nicht erst anfangen zu glauben, dass der staat oder ein gericht ihr privatleben ordnen kann, dass muss ein jeder schon ganz alleine machen.

    die regelungen des strafrechts reichen aus, um einen vor beleidigung, nötigung, drohung, körperverletzung etc. zu schützen. im umgang miteinander müssen die leute schon selbst klarkommen.

    fall aus der praxis:
    frau ruft im anwaltsbüro an, wo ihre scheidung durchgeführt worden ist und trägt vor, was während der ausübung des umgangsrechts sich zugetragen hat: "mein mann hat gesagt: mann, hast du aber nen fetten arxxx gekriegt. darf der das?"

    andere verlangen sogar einstweilige anordnungen zur herausgabe der bratpfannen.

    ich finde, all sowas ist nicht wirklich ein fall für nen juristen.

  • Zitat von oL


    andere verlangen sogar einstweilige anordnungen zur herausgabe der bratpfannen.



    Und warum!?! Weil sie dafür auch noch PKH bekommen und selbst für diesen Blödsinn nichts zahlen müssen. Da nimmt man das doch als willkommene Gelegenheit, dem Ex-Partner noch mal wieder eins drüber zu braten.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Das mag soweit richtig sein und kaommt auch wirklich ganz oft so vor.

    Meine Familienrichter berichten auch, dass ganz häufig in den Terminen (bein Anträgen auf irgendwelche Unterlassungsverfügungen) dann gar keiner kommt.
    Es gibt so einen "netten" Spruch: "Pack schägt sich - Pack verträgt sich!"

    Allerding darf man nicht aus den Augen verlieren, dass auch nicht wenige darunter sind, die wirklich auf die Hilfe der Gerichte angewiesen sind.
    Wenn man so lange auf der RAST sitzt, begegnen einem auch viele echt arme Menschen (überwiegend Frauen), die selbst mit den jetzt geplanten Gesetzen noch nicht ausreichend geschützt sind.

    Alle(s) über einen Kamm zu scheren halte ich für falsch!:lupe: Kommt, wie man so schön sagt, auf den Einzelfall an.

    Verliere immer den ganzen Verstand - ein halber verwirrt nur! :grin:

  • Zitat von Tina


    Allerding darf man nicht aus den Augen verlieren, dass auch nicht wenige darunter sind, die wirklich auf die Hilfe der Gerichte angewiesen sind.
    Wenn man so lange auf der RAST sitzt, begegnen einem auch viele echt arme Menschen (überwiegend Frauen), die selbst mit den jetzt geplanten Gesetzen noch nicht ausreichend geschützt sind.

    Alle(s) über einen Kamm zu scheren halte ich für falsch!:lupe: Kommt, wie man so schön sagt, auf den Einzelfall an.



    Das finde ich auch, man sollte dieses Thema nicht verharmlosen. Echtes stalking kann schwerste psychische Probleme, wenn nicht mehr, hervorrufen. Die Opfer müssen besser geschützt werden und die Täter gehören behandelt. Wie immer wird es natürlich eine Beweisfrage sein, ob eine Stalkingtat vorliegt oder nicht und wenn ja, in welcher Schwere.

  • Der Bundesrat hat den Entwurf der rot-grünen Koalition für ein Anti-Stalking-Gesetz verworfen. Das Gesetz sah vor, einen eigenen Straftatbestand für die hartnäckige Verfolgung, Belästigung und Bedrohung von Menschen zu schaffen. Im neu zusammengesetzen Bundestag soll das Thema jedoch wieder angepackt werden.

    Der Entwurf komme zu spät und sei in der Sache schlecht, so die Begründung für die Ablehnung. Die Länder hatten bereits im Juli 2004 eine Gesetzesinitiative zur strafrechtlichen Bekämpfung von fortgesetzter Verfolgung, Belästigung und Bedrohung vorgelegt. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sagte, der neue Bundestag solle beide Entwürfe prüfen.

    Weiterlesen: Artikel der Rheinischen Post von 23.09.05

  • Die Gefahr, ein Gesetz ohne eine rechte Wirkung zu schaffen ist groß. Gerade das Internet bietet für das Stalking zahlreiche Möglichkeiten anonym tätig zu werden. Da läuft der Gesetzgeber einmal mehr der Wirklichkeit hinterher. So ist es der Staatsgewalt nicht möglich, den Absender einer mail oder eines Forumbeitrages zu ermitteln, wenn der es nur ein wenig geschickt anstellt.

  • Das Problem beim geplanten (und erstmal nicht verabschiedeten) Anti-Stalking Gesetz ist wie so häufig die Beweislage:

    Wo fängt Stalking an und vorallem wer muss welche Beweise vorlegen.

    Teilweise erscheint es in der öffentlichen Diskussion eher so, dass der des Stalking Beschuldigte beweisen muss, dass er kein "strafbares" Stalking begeht, sondern "nur" nervt.

    Die Polizei ist theroretisch schon jetzt in der Lage in auftretenden Fällen zu helfen, indem sie Präsenz zeigt und Platzverweise ausspricht.

    Ist der Nervende/Stalker jedoch hartnäckig oder auch nur uneinsichtig, sind die Betroffenen letztlich doch wieder allein mit ihrem Problem.

    Eine richtige echte Lösung scheint mir hier nicht erkennbar, auf keinen Fall sollten jedoch Entscheidungen ohne konkrete Vorfälle, sprich vorbeugende Entscheidungen, ergehen, da dies Tür und Tor für die verlagerung zwischenmenschlicher Probleme auf die Gerichte (wie schon sehr häufig in den einstweiligen Verfügungs-/Anordnungsverfahren) zur Folge hätte.

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